Wiederholungswahl in Berlin
Amtliches Endergebnis: Triumph für die Christdemokraten

Die CDU hat die Wahl in Berlin klar gewonnen, die SPD viele Stimmen verloren. Wer die Hauptstadt künftig regiert, hängt von vielen Faktoren ab, einige Konstellationen sind denkbar - auch, dass die Union für ihren Wahlsieg nicht belohnt wird.

27.02.2023
    Anhänger der CDU jubeln über das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl - die Christdemokraten sind der klare Gewinner.
    Klarer Sieger: CDU-Wahlparty nach der Wiederholungswahl in Berlin (picture alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Die Wählerinnen und Wähler in Berlin haben die rot-grün-rote Koalition in Berlin abgestraft und die CDU erstmals seit mehr als 20 Jahren wieder zur stärksten Partei gemacht. Wie der Landeswahlausschuss am 27.02.2023 feststellte, kommt die CDU auf 28,2 Prozent, SPD und Grüne landen bei jeweils 18,4 Prozent der abgegebenen Stimmen, wobei die SPD 53 Stimmen mehr erhielt als die Grünen. Für die Linke stimmten am 12. Februar 12,2 Prozent für die AfD 9,1 Prozent. Die FDP scheiterte mit 4,6 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde.
    Im neuen Berliner Landesparlament sitzen 159 Abgeordnete. Die CDU erhielt 52 Sitze, SPD und Grüne bekamen je 34. Auf die Linke entfielen 22 Sitze und auf die AfD 17.
    Die Abstimmung in Berlin musste wiederholt werden, weil es bei der ursprünglichen Wahl zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 schwere Pannen gegeben hatte.

    Amtliches Endergebnis zur Wahl

    Welche Koalitionen sind möglich?

    Möglich wären nach dem vorliegenden Endergebnis unterschiedliche Bündnisse. Neben einer CDU-geführten Koalition mit der SPD oder Schwarz-Grün wäre auch denkbar, dass SPD, Grüne und Linke zusammen weiterregieren. Die CDU sieht einen klaren Regierungsauftrag, könnte aber trotz des fulminanten Wahlsieges am Ende leer ausgehen.
    Falls es zu einer Fortsetzung der rot-grün-roten Koalition kommt, wird sie wohl weiter von der amtierenden Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey geführt werden, da die SPD in dieser Koalition die stärkste Kraft wäre. Allerdings wäre ihre Position natürlich innerhalb dieser Koalition geschwächt, weil eben die Zahl der Mandate im Parlament von SPD und Grünen gleich ist. Die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch akzeptiert den Stimmenvorsprung der SPD und erhebt trotz Gleichheit der Sitze keinen Anspruch auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin.
    Aber auch andere Koalitionen sind denkbar, da nicht nur SPD, Grüne und Linke über eine Regierungsbildung beraten, sondern auch die CDU mit Grünen und auch der SPD. Die Spitze der CDU in Berlin befürwortet dabei ein Bündnis mit den Sozialdemokraten.
    Wer auch immer künftig in Berlin koaliert, kann es maximal bis 2026 tun. Da es sich um eine Wiederholungs- und keine Neuwahl handelt, ändert sich nichts an der Legislaturperiode. Sie begann 2021 und dauert fünf Jahre. Die Parteien mussten mit denselben Bewerberinnen und Bewerbern antreten wie beim ursprünglichen Wahltermin 2021.
    Sicher ist: Der nächste Berliner Senat steht vor großen Aufgaben, vor allen in der Wohnungs- und Verkehrspolitik. Auch Vertrauen muss zurückgewonnen werden: Nirgendwo sonst in Deutschland fühlen sich die Bürger so schlecht regiert wie in Berlin. 74 Prozent waren mit dem derzeitigen rot-grün-roten Senat unzufrieden, das war der schlechteste Wert für eine Landesregierung in ganz Deutschland. Vor allem darauf führen Wahlforscher den großen Erfolg der CDU zurück.
    Die Wahl verlief dieses Mal weitgehend pannenfrei. Internationale Wahlbeobachter des Europarats zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf. Die zehnköpfige Delegation hatte in kleinen Teams Wahllokale in allen zwölf Berliner Bezirken besucht. Insgesamt gab es 42.000 Wahlhelfer, 8.000 mehr als bei der Pannen-Wahl.
    Eine Frau sitzt in einer Wahlkabine eines Wahllokals in Berlin-Schmargendorf.
    Wahlkabine aus Pappe in Berlin-Schmargendorf: Dieses Mal verlief die Abstimmung weitgehend ohne Pannen, auch wenn auch mal improvisiert wurde. (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Die Wiederholung der Wahl war vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof vor rund drei Monaten angeordnet worden. Die Richter monierten, dass Tausende bei der ursprünglichen Abstimmung im September 2021 nicht unbeeinflusst hatten wählen können, weil damals rund die Hälfte aller Wahllokale noch nach 18 Uhr geöffnet war. In vielen Wahllokalen waren zudem nicht ausreichend Stimmzettel vorhanden - oder die falschen.
    Quellen: Moritz Küpper, Sandra Schulz, Birgit Wentzien, Frank Capellan, Dirk-Oliver Heckmann, Gudula Geuther, Ann-Kathrin Büüsker, Nadine Lindner, Johannes Kuhns, Sebastian Engelbrecht und Agenturen