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Karlsruher Urteil
Ampel muss Haushalt umplanen

Eigentlich wollte die Bundesregierung nicht verwendete Corona-Gelder für Klimabelange einsetzen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat dieses Vorhaben blockiert. Die Auswege aus der finanziellen Zwickmühle sind schmal.

Kuhn, Johannes |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021â. Laut dem Urteil ist der Nachtragshaushalt nichtig.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf den Nachtragshaushalt 2021. Damit ist die Umschichtung von Corona-Geldern in Klimabelange unzulässig. (picture alliance / dpa / Uli Deck)