
An dem länderübergreifenden Verfahren beteiligen sich 14 der 16 Bundesländer, wie die Senatsverwaltung in der Hauptstadt mitteilte. Welche beiden Länder nicht dabei sind, wurde nicht gesagt. Die Behörde erklärte, eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes habe für die Vergabe bundeseinheitliche Mindeststandards vereinbart. Mit der Einführung der Bezahlkarte werde der Verwaltungsaufwand reduziert.
Die Länder hatten sich mit der Bundesregierung Mitte Dezember darauf verständigt, die Bezahlkarte an Personen auszugeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit soll die Ausgabe von Bargeld an Flüchtlinge und Asylbewerber reduziert werden - auch um sogenannte "Fehlanreize" zu vermeiden.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.