Der ihm vorgeworfene Amtsmissbrauch habe nicht stattgefunden, den Sex mit minderjährigen Prostituierten sahen die Richter nicht als Straftat an. Der 77-Jährige war im Juni vergangenen Jahres in erster Instanz deswegen noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem sollte Berlusconi für den Rest seines Lebens keine öffentlichen Ämter mehr wahrnehmen dürfen. Trotzdem blieb er politisch aktiv und verfügt auch ohne Amt über großen Einfluss. Die Anklage hatte Berlusconi Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er mit Anrufen bei der Polizei - damals noch als Ministerpräsident - nach einer Festnahme der Prostituierten wegen Diebstahls deren Freilassung erwirkt haben soll.
Der jetzt erfolgte Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte die Entscheidung des Berufungsgerichts anfechten und vor das höchste italienische Strafgericht bringen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine Bestätigung des Urteils gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben; der 77-Jährige hatte seine Schuld jedoch immer bestritten.
Nach einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs leistete Berlusconi heute seinen wöchentlichen Sozialdienst wieder in einem Seniorenzentrum bei Mailand ab. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi zu vier Jahren Haft und einem zweijährigen Ämterverbot verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert. Der Senat hatte ihm jedoch das Mandat entzogen, weil laut Gesetz ein Abgeordneter nicht verurteilt sein darf.
(sdö/kis)