Daten aus sogenannten EncroChat-Handys in Strafprozessen zurückgewiesen.
Die Persönlichkeitsrechte der Verurteilten seien dadurch nicht verletzt worden, erklärten die Richter in Karlsruhe. Kriminelle hatten die vermeintlich abhörsicheren EncroChat-Telefone für Drogen- und Waffengeschäfte genutzt. Vor vier Jahren war es französischen und niederländischen Ermittlern gelungen, das System zu entschlüsseln. Mit Hilfe der abgefischten Daten wurden auch in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet. Ein wegen Drogenhandels Verurteilter legte Verfassungsbeschwerde ein, weil er sich wegen der Verwendung der Daten aus dem Ausland in seinen Grundrechten verletzt sah. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Vorgehen der Ermittler nun für rechtmäßig und bestätigte damit ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs.
Diese Nachricht wurde am 03.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.