Die Persönlichkeitsrechte der Verurteilten seien dadurch nicht verletzt worden, erklärten die Richter in Karlsruhe. Kriminelle hatten die sogenannten EncroChat-Telefone für Drogen- und Waffengeschäfte genutzt. Vor vier Jahren war es französischen und niederländischen Ermittlern gelungen, das System zu entschlüsseln. Mit Hilfe der abgefischten Daten wurden auch in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.
Ein verurteilter Drogenhändler hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er sich wegen der Verwendung der Daten aus dem Ausland in seinen Grundrechten verletzt sah.
Diese Nachricht wurde am 04.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.