Es ist das erste Mal, dass der Wissenschaftsrat ein aktuelles Positionspapier vorlegt: Mit schnell umsetzbaren Handlungsempfehlungen will man auf die Qualitätsdebatten über die deutsche Promotion reagieren. Das Strafrecht sei ungeeignet, um dem Plagiatsunwesen zu begegnen, durch jedwede Verrechtlichung würden die Hochschulen nur einen Teil ihrer Verantwortung nach außen abgeben. Nein - ihre Standards der Qualitätssicherung müssten die Hochschulen schon selbst verantworten, sagt der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Prof. Wolfgang Marquardt:
"Unsere Position ist hier, ein System von 'Checks and Balances' einzurichten, wo eben wirklich die Akteure an ihrer Stelle auch der Verantwortung, die sie haben, gerecht werden. Und das beginnt bei den Promovierenden, die eben sauber wissenschaftlich arbeiten müssen, die Betreuer, die eine Qualitätssicherung direkt am Kandidaten sozusagen machen müssen, das Berichten von Zwischenergebnissen auf Tagungen oder eben Vorabveröffentlichungen, Zeitschriften, das ist natürlich auch ein Hilfsmittel, um die Qualität zu sichern. Und schließlich sind es die Fakultäten, die Universitäten selbst, die ja im Grunde Träger des Promotionsrechts sind und die ihre Verantwortung, hier Qualitätssicherung zu betreiben, auch gerecht werden müssen."
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Verhältnis der Promovierenden zu ihren Betreuern:
"Problematisch sehen wir die 1:1-Beziehung Kandidat-Betreuer. Wir wollen die nicht auflösen, weil wir der Meinung sind, dass diese Hauptverantwortung des Betreuers, der Betreuerin zu den Promovenden, Promovendinnen einfach erhalten werden muss, aber wir wollen es robustifizieren, in dem Sinne, dass man ein Promotionskomitee so früh wie möglich einrichtet, idealerweise bereits bei der Rekrutierung, das eben in fachlichen Fragen und durchaus auch in formalen Fragen dann neben dem Betreuer, der Betreuerin als Ansprechpartner für die Kandidaten zur Verfügung steht."
Während der herkömmliche Promotionsausschuss formal für die ordnungsgemäße Durchführung des Promotionsverfahrens zuständig bleibt, sollen die neu einzurichtenden Promotionskomitees die gesamte Doktorarbeit "in kollegialer Verantwortung" "fachnah" und kontinuierlich begleiten. Vorgeschlagen werden außerdem flächendeckende Betreuungsvereinbarungen; externe Doktorandinnen und Doktoranden sollen durch "Arbeitsgruppen und Forschungskontexte" besser in universitäre Prozesse integriert werden.
Die Unabhängigkeit der Begutachtung von Dissertationen noch einmal "kritisch anzumahnen", sah sich der Wissenschaftsrat offenbar veranlasst, für die Begutachtung "publikationsbasierter" Promotionen empfiehlt er die Ausbildung von Standards. Und schlägt überdies vor, das existierende, ausdifferenzierte System der Benotung durch ein sehr viel Einfacheres zu ersetzen: Da die vorhandene Notenskala nur in geringem Maß ausgeschöpft werde, schlägt der Wissenschaftsrat vor, Dissertationen in Zukunft nur noch mit den Notenstufen "Bestanden" oder "Mit Auszeichnung bestanden" zu versehen.
Auch bei der Frage der Bewertung und Steuerung von Forschungsleistungen empfiehlt der Wissenschaftsrat den Hochschulen, mehr Transparenz herzustellen und eigene Bewertungskompetenzen aufzubauen: "Monetäre Anreize sollten nicht das vorrangige Steuerungsmittel sein".
"Unsere Position ist hier, ein System von 'Checks and Balances' einzurichten, wo eben wirklich die Akteure an ihrer Stelle auch der Verantwortung, die sie haben, gerecht werden. Und das beginnt bei den Promovierenden, die eben sauber wissenschaftlich arbeiten müssen, die Betreuer, die eine Qualitätssicherung direkt am Kandidaten sozusagen machen müssen, das Berichten von Zwischenergebnissen auf Tagungen oder eben Vorabveröffentlichungen, Zeitschriften, das ist natürlich auch ein Hilfsmittel, um die Qualität zu sichern. Und schließlich sind es die Fakultäten, die Universitäten selbst, die ja im Grunde Träger des Promotionsrechts sind und die ihre Verantwortung, hier Qualitätssicherung zu betreiben, auch gerecht werden müssen."
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Verhältnis der Promovierenden zu ihren Betreuern:
"Problematisch sehen wir die 1:1-Beziehung Kandidat-Betreuer. Wir wollen die nicht auflösen, weil wir der Meinung sind, dass diese Hauptverantwortung des Betreuers, der Betreuerin zu den Promovenden, Promovendinnen einfach erhalten werden muss, aber wir wollen es robustifizieren, in dem Sinne, dass man ein Promotionskomitee so früh wie möglich einrichtet, idealerweise bereits bei der Rekrutierung, das eben in fachlichen Fragen und durchaus auch in formalen Fragen dann neben dem Betreuer, der Betreuerin als Ansprechpartner für die Kandidaten zur Verfügung steht."
Während der herkömmliche Promotionsausschuss formal für die ordnungsgemäße Durchführung des Promotionsverfahrens zuständig bleibt, sollen die neu einzurichtenden Promotionskomitees die gesamte Doktorarbeit "in kollegialer Verantwortung" "fachnah" und kontinuierlich begleiten. Vorgeschlagen werden außerdem flächendeckende Betreuungsvereinbarungen; externe Doktorandinnen und Doktoranden sollen durch "Arbeitsgruppen und Forschungskontexte" besser in universitäre Prozesse integriert werden.
Die Unabhängigkeit der Begutachtung von Dissertationen noch einmal "kritisch anzumahnen", sah sich der Wissenschaftsrat offenbar veranlasst, für die Begutachtung "publikationsbasierter" Promotionen empfiehlt er die Ausbildung von Standards. Und schlägt überdies vor, das existierende, ausdifferenzierte System der Benotung durch ein sehr viel Einfacheres zu ersetzen: Da die vorhandene Notenskala nur in geringem Maß ausgeschöpft werde, schlägt der Wissenschaftsrat vor, Dissertationen in Zukunft nur noch mit den Notenstufen "Bestanden" oder "Mit Auszeichnung bestanden" zu versehen.
Auch bei der Frage der Bewertung und Steuerung von Forschungsleistungen empfiehlt der Wissenschaftsrat den Hochschulen, mehr Transparenz herzustellen und eigene Bewertungskompetenzen aufzubauen: "Monetäre Anreize sollten nicht das vorrangige Steuerungsmittel sein".