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Besserer Schutz vor Antibiotika in Tiermast

Bis vor wenigen Jahren durften Landwirte Antibiotika zur Tiermast einsetzen. Damit legten die Tier schneller Gewicht zu. Das ist inzwischen verboten. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat das Arzneimittelgesetz reformiert und will härter gegen Verstöße vorgehen. Doch es fehlen klare Vorgaben, monieren Kritiker.

Von Stefan Maas |
    Jule Reimer: Dass das Penicillin erfunden wurde, erwies sich als wahrer Segen im Kampf gegen tödliche Infektionskrankheiten. Doch dann uferte der Gebrauch von Antibiotika aus. Kaum vorstellbar: Bis vor wenigen Jahren durften Landwirte die Arzneimittel einfach zur Mast von Tieren einsetzen, mal eben dem Futter beimischen, weil die Tiere damit so schön schnell Gewicht zulegten. Das ist heute verboten, aber immer noch werden Antibiotika offenbar zu großzügig in den Ställen eingesetzt. Deshalb hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner das Arzneimittelgesetz reformiert und heute muss nun der Bundesrat - also die Länderkammer - dem Gesetzeswerk zustimmen, das bereits durch den Bundestag ist. Frage an meinen Kollegen Stefan Maas - um welche Veränderungen geht es in der Novelle?

    Stefan Maas: Im Kern geht es darum, Frau Reimer, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit den Änderungen am Arzneimittelgesetz härter gegen Verstöße beim Einsatz von Antibiotika in der Tiermast vorgehen will. Halter und Tierärzte werden dadurch verpflichtet, den Behörden in den Bundesländern zukünftig genauere Daten über Menge und Dauer des Antibiotikaeinsatzes mitzuteilen. Dadurch soll eine bundesweite Datenbank aufgebaut werden. In der soll nachvollziehbar sein, wann, wo wie viel verabreicht wurde. Die Behörden sollen dann auch Betriebe untereinander vergleichen und diejenigen sanktionieren können, die dauerhaft zu viele Antibiotika verabreichen. Ziel ist, sagt Ilse Aigner, damit auf Dauer den Einsatz zu reduzieren.

    Reimer: Die rot-grün regierten Bundesländer sehen dieses Gesetz kritisch, warum?

    Maas: Die Kritik setzt genau an dieser entscheidenden Stelle an. Denn sowohl Politiker von SPD und Grünen, verschiedene Verbände, wie etwa der B.U.N.D., aber auch Tierärzte sagen: Mit dieser Gesetzesänderung ist eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes gar nicht wirklich möglich. Weil es keine genauen Vorgaben gibt, wie zum Beispiel in Dänemark oder den Niederlanden. Dort hat man verbindliche Ziele gesetzt, bis wann weniger Arzneimittel gegeben werden sollen. Rot-grüne Politiker und Verbände fordern für Deutschland, dass bis 2015 nur noch die halbe Menge an Antibiotika verabreicht werden soll.

    Reimer: Weiß man denn wie viel Antibiotika in deutschen Ställen verabreicht werden ?

    Maas: Ganz aktuell lässt sich das nicht genau sagen. Aus dem Jahr 2011 gibt es eine Zahl. In dem Jahr hat die Pharmaindustrie rund 1734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben - in Deutschland wohlgemerkt. Das sei 40 Mal mehr als in deutschen Kliniken zum Einsatz kamen, sagen B.U.N.D. und der Ökologische Ärztebund. In vielen Betrieben ist es so, dass wenn Tiere erkranken, sie nicht einzeln behandelt werden, wie bei Menschen, sondern dass gleich der ganze Bestand das Medikament bekommt, damit es nicht zu Ansteckungen kommt.

    Und hier liegt ja auch das Problem: Immer häufiger finden sich Keime, die gegen Antibiotika resistent sind - gegen Antibiotika, die nur bei Tieren eingesetzt werden, aber auch gegen die, die auch wir Menschen bekommen. Das macht es immer schwieriger schwere Krankheiten auch bei Menschen zu bekämpfen. An resistenten Keimen sterben jährlich rund 25.000 Menschen weltweit hat das europäische Seuchenkontrollzentrum geschätzt. Deshalb soll der Antibiotikaeinsatz bei der Tiermast auch begrenzt werden.

    Reimer: Der Bundesrat ist kritisch, zumindest in Teilen. Wie geht es mit dem Gesetz jetzt weiter?

    Maas: Das Gesetz hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihrer Mehrheit bereits im Bundestag beschlossen. Allerdings mussten, damit die Neuerungen in Kraft treten können, auch die Bundesländer zustimmen - und die haben es vor wenigen Minuten in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort müssen sich jetzt die Mitglieder auf einen Kompromiss einigen. Dort sitzen zur Hälfte Vertreter der Länder und des Bundestages. Rot-Rot-Grün hat hier eine Mehrheit. Daher könnten sie das Gesetz hier länger festhalten - und dann verfällt die neue Version am Ende der Legislaturperiode. Oder man einigt sich auf einen Kompromiss. Viel Zeit bleibt jedenfalls nicht mehr, soll das Gesetz in seiner neuen Form noch diese Legislaturperiode in Kraft treten.