Archiv

Betreuungsgeld
Rechtens oder nicht?

Ob das Verfassungsgericht das Betreuungsgeld in ein paar Monaten für grundgesetzwidrig erklären wird, hängt vor allem von der Frage ab, ob der Bund überhaupt die Kompetenz dazu hatte, ein solches Gesetz zu erlassen.

Von Bernd Wolf | 14.04.2015
    Nein, meint die Bevollmächtigte des Hamburger Senats. Die Bundesregierung habe mit dem Gesetz tief in die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder eingriffen, daher sei es verfassungswidrig.
    Hamburger Senat hatte Klage eingereicht
    Das Betreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind daheim lassen, fährt uns in die Parade, meint Hamburgs Senator Detlef Scheele. Hamburg wolle eine besonders kinder- und jungendfreundliche Stadt werden, der Kita-Besuch sei kostenlos. Jetzt sehe man, dass sozial Schwache und Migranten-Familien lieber die 150 Euro kassieren, als ihre Kinder, die Förderung besonders nötig hätten, in die Kita zu schicken.
    Betreuungsgeld als wichtige Ergänzung
    Anders sieht es die bayrische Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Das Betreuungsgeld sei eine wichtige Ergänzung, es ermögliche die Wahlfreiheit der Eltern, was sie tun. Denn aus der Familie sollten die primären Bezugspersonen eines Kleinkindes kommen. Wer behaupte, Kinder verpassen Bildungschancen, wenn sie nicht in die Kita gingen, verunsichere die Eltern. Denn das hieße ja, Kitas leisten bessere Erziehungsarbeit als Eltern. Der Staat habe die Aufgabe Eltern entsprechend ihrer Werthaltung zu fördern.