Die Vormundschaft ersetzt bis zum 18. Geburtstag die elterliche Sorge, wenn Eltern das Sorge- oder Vertretungsrecht entzogen wurde oder sie verstorben sind. Ein Ehrenamt mit großer Tragweite.
Wann springen Verwandte, wann die Jugendhilfe ein? Was passiert bei Scheidungen und nach körperlicher oder sexueller Gewalt? Wie wird man oder frau zum Vormund? Was macht einen guten Vormund aus? Wie bekommt wiederum eine Mutter, etwa nach einem erfolgreichen Drogenentzug, das Sorgerecht für ihr Kind zurück?
Dürfen Kinder und Jugendliche auch auf eigene Faust eine Vormundschaft beantragen? Welchen Status haben Pflegeeltern? Und welcher Herausforderung stellen sich Betreuer, die die Vormundschaft für minderjährige Flüchtlinge übernehmen?
Ihre und unsere Fragen bespricht Henning Hübert mit Expertinnen und Experten.
Gäste
- Psychologin Dr. Marie-Luise Conen, Context-Institut für systemische Therapie und Beratung Berlin
- Prof. Dr. Rüdiger Ernst, vorsitzender Familienrichter am Kammergericht Berlin
- Adjmal Aria, Berufsvormund bei der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim
Hörerfragen sind wie immer willkommen. Die Nummer für das Hörertelefon: 00 800 - 44 64 44 64 und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de