Der Vorsitzende Richter betonte aber, der Schadenersatz könne nicht allzu hoch ausfallen. Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1.000 Euro. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis. Bei einem bloßen Kontrollverlust könnten 100 Euro angemessen sein. Die Erklärung des Bundesgerichtshofs ist entscheidend für Tausende Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten.
Anlass für die Klagen war die Veröffentlichung persönlicher Daten von gut einer halben Milliarde Facebook-Nutzern aus 106 Ländern. Unbekannte hatten eine Funktion des Sozialen Netzwerks genutzt, um die Informationen abzugreifen. 2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet - neben Vor- und Nachnamen auch das Land, das Geschlecht, die Telefonnummer und in manchen Fällen auch der Arbeitgeber. Der Facebook-Mutterkonzern Meta sah darin bislang keinen eigenen Rechtsverstoß.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.