Der 20-Jährige stand wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Düsseldorf. In einem Facebook-Post hatte er geschrieben, bevor man Flüchtlinge anzünde, solle man lieber Polizeiwachen anzünden - am besten welche, die gut besetzt seien, wie etwa das Polizeipräsidium in Düsseldorf. In einem zweiten Posting ging es um die Folgen der Kölner Silvesternacht. Er kommentierte einen Online-Artikel, der mögliche Einschränkungen für den Kölner Karneval thematisierte, es gehe zu weit, auf die "pädophilen und notgeilen Flüchtlinge" Rücksicht nehmen zu müssen. Flüchtlinge, aber auch Deutsche mit "solchen Gedanken" sollten ertränkt oder erstickt werden.
Wegen Beleidigung vorbestraft
Zusätzlich zur Geld- und Bewährungsstrafe wurden Bewährungsauflagen verhängt: Demnach muss der Verurteilte drei Tage ab Inkrafttreten des Urteils die Postings aus seinem Profil entfernt haben. Zudem gilt die Bewährungszeit für zwei Jahre. Der Richter haben davon abgesehen, den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, was bis zum 21. Lebensjahr möglich sei, sagte ein Gerichtssprecher dem Deutschlandfunk. Eine "Reifeverzögerung" könne nicht festgestellt werden. Er war bereits wegen Beleidigung und Körperverletzung vorbestraft, wurde aber bisher noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
(cvo/tgs)