Der Staatsschutzsenat in Hamburg sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine terroristische Vereinigung unterstützte und bei der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens half. Zudem habe er Waffenrechtsverstöße begangen.
Laut Gericht hatte der Mann sich einer Gruppe angeschlossen, die in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 errichten wollte. Er habe dabei auch auf die Unterstützung Russlands gesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin. Was er dazu im Prozess gesagt habe, sei dermaßen abstrus, dass man nur den Kopf schütteln könne. Nach Überzeugung des Gerichts war der 67-Jährige jedoch kein Haupttäter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.