Spätestens zum 1. August soll die sogenannte Mindestausbildungsvergütung beschlossen werden - und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat den Entwurf vorgelegt. Und das steht drin: 504 Euro im ersten Lehrjahr, 529 im zweiten und 554 im dritten Lehrjahr. Viel zu wenig, sagen die Gewerkschaften. Die Wirtschaft fürchtet überforderte Kleinbetriebe und wegfallende Ausbildungsplätze.
Wirtschaft: Versorgung schon gut geregelt
Die Mindestvergütung löse das "Attraktivitätsproblem" in der beruflichen Bildung nicht, sagte Dirk Werner vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. "Im Kern geht es um eine Frage der Umverteilung: Also wer zahlt den Lebensunterhalt der Auszubildenden?" Eine Azubi-Vergütung müsse angemessen sein - aber es gebe auch noch das Kindergeld von knapp 200 Euro und die Unterhaltspflicht der Eltern oder wenn Eltern nicht zahlen können die Berufsausbildungsbeihilfe.
"Eigentlich ist die Versorgungsituation für Auszubildende ganz gut geregelt", sagte Werner. Die Höhe der Vergütung sei nicht zentral, um Nachfrage zu steuern. Junge Menschen interessiere vor allem die Perspektive im Beruf. Berufe mit Bewerbermangel seien in der Regel besser bezahlt als die geplante Höhe der Mindestvergütung. Zudem befürchtet Werner, dass sich gerade Kleinbetriebe wegen des Kostendrucks gegen Ausbildung entscheiden.
Gewerkschaft: Es geht nicht um eine Sozialleistung
"Auszubildende leisten einen wertschöpfenden Beitrag und tragen zum Unternehmererfolg bei", sagte Manuela Conte, Bundesjugendsekretärin des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB. Es gehe eben um eine Ausbildungsvergütung - und nicht um eine Sozialleistung.
Eine Mindesthöhe der Azubi-Monatsvergütung sei kein Ersatz für einen Tarifvertrag, aber als "untere Haltelinie" nötig, da wo es keine tarifvertraglichen Regelungen gebe. Sie könne das "Rumgejammer" mancher Arbeitgeber nicht verstehen, sagte Conte. Die Unternehmer müssten ihrer Verantwortung gerecht werden und Tarifverträge abschließen.