NS-Verbrechen
BGH bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren Sekretärin des NS Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig bestätigt.

    Die Angeklagte Irmgard F. sitzt zu Beginn des Prozesstages im Sitzungssaal. Sie trägt eine helle Mütze und eine weiße FFP2-Maske.
    Die Angeklagte Irmgard F. während des Prozesses vor dem Landgericht Itzehoe im Jahr 2022. (picture alliance / dpa / dpa / Pool / Christian Charisius)
    Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Entscheidung des Landgerichts Itzehoe aus dem Jahr 2022 habe Bestand. Das Gericht hatte die inzwischen 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Weil sie zum Tatzeitpunkt nach damaligem Recht noch nicht volljährig war, wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Frau hatte von 1943 bis 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des KZ Stutthof bei Danzig gearbeitet. Dort organisierte sie fast den gesamten Schriftverkehr des Lagers. In Stutthof wurden mehr als 60.000 Menschen ermordet, vor allem Juden.
    Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Schuster, sagte, für Holocaust-Überlebende sei es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht werde.
    Diese Nachricht wurde am 20.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.