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"Recht auf Vergessenwerden"
BGH: Betroffene müssen hinreichend nachweisen, dass Angaben über sie falsch sind

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gefällt. Demnach müssen Suchmaschinen wie Google fragwürdige Artikel über Menschen nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen falsche Angaben hinreichend nachweisen können.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Der BGH verhandelte über das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die Betreiber sind nicht verpflichtet, aktiv nach kritischen Artikeln zu forschen und auf die Betroffenen zuzugehen.Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Dezember.
    Im konkreten Fall sah sich ein Paar aus der Finanz-Dienstleistungsbranche im Internet falsch dargestellt.
    (Az. VI ZR 476/18)
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.