Die Betreiber sind nicht verpflichtet, aktiv nach kritischen Artikeln zu forschen und auf die Betroffenen zuzugehen.Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Dezember.
Im konkreten Fall sah sich ein Paar aus der Finanz-Dienstleistungsbranche im Internet falsch dargestellt.
(Az. VI ZR 476/18)
Diese Nachricht wurde am 23.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.