Die US-Polizeibehörde hatte Codes, um verschlüsselte Chat-Nachrichten mitzulesen. Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhand eines Falls aus Tübingen nun entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Dies war bis heute unklar.
Diese Nachricht wurde am 10.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.