Organisierte Kriminalität
BGH lässt Chats als Beweise zu

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen deutsche Ermittler Daten von Kryptohandys des Anbieters "Anom" nutzen, die das FBI gezielt an Kriminelle verkaufen ließ.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    BGH urteilt über Verwendung beestimmer Daten (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die US-Polizeibehörde hatte Codes, um verschlüsselte Chat-Nachrichten mitzulesen. Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhand eines Falls aus Tübingen nun entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Dies war bis heute unklar.
    Diese Nachricht wurde am 10.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.