Wo genau endet das Recht auf Privatsphäre? Insbesondere für Prominente ist diese Frage nicht unwichtig, denn ihr Privatleben ist Hauptthema in Boulevardzeitschriften und -zeitungen. Das Recht auf Privatsphäre endet jedenfalls nicht, wenn die Berichterstattung allein der Befriedigung der Neugier des Lesers dient - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Geklagt hatt der Pop-Sänger Tim Bendzko. Die Bild hatte 2014 detalliert über seine Liebesbeziehung mit einem Model berichtet. Bendzkos Partnerin wurde mit vollem Namen genannt. Der Sänger sah damit sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und bekam in Karsruhe recht.
Folgen für die Yellow-Press-Berichterstattung
Der Rechtsanwalt Christian Schertz hat Bendzko vor Gericht vertreten. Aus seiner Sicht ist das Urteil ein Meilenstein. Der Bundesgerichtshof habe zum ersten mal Stellung dazu bezogen, ob Prominente es dulden müssen, dass über ihre Lebenspartner berichtet wird. Laut dem aktuellen BGH-Urteil sei es reine Sensationsgier, wenn über Beziehungen von Prominenten wie Bendzko berichtet werde, die ihre Privatsphäre konsequent schützen.
Eine Ausnahme aber mache das Urteil: Politiker müssten es möglicherweise im Einzelfall dulden, wenn über ihre neue Lebenssituation berichtet wird. Bei ihnen gebe es ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, erklärt Schertz. Seiner Einschätzung nach werde das Urteil Folgen für die gesamte Yellow-Press-Berichterstattung haben.