![Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof", aufgenommen vor der Bundesanwaltschaft. Baden-Württemberg, Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof", aufgenommen vor der Bundesanwaltschaft.](https://bilder.deutschlandfunk.de/40/eb/68/3c/40eb683c-340c-4fd9-8eaf-4ba04776f219/generalbundesanwalt-bundesanwaltschaft-100-1920x1080.jpg)
Der BGH urteilte über einen konkreten Fall, bei dem die beklagte Sparkasse ohne die aktive Zustimmung eines Kunden Anfang 2018 begonnen hatte, Gebühren für dessen Girokonto zu erheben. Der Kontoinhaber legte dagegen im Jahr 2021 Widerspruch ein - und forderte anschließend vor Gericht eine Rückzahlung der erhobenen Entgelte. Der BGH gab der Klage nun in vollem Umfang statt. Der Umstand, dass der Kunde die zu Unrecht erhobenen Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos gezahlt habe, führe nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.