Geklagt hatte ein Frauenarzt aus München. Er wollte erreichen, dass auf einem Bewertungsportal für Ärzte sein komplettes Profil gelöscht wird. Durch die dort gespeicherten Informationen – etwa Fachrichtung, Kontakt und auch anonyme Bewertungen – sah der Mediziner seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Kommunikationsfreiheit geht vor
Dem widersprach der BGH mit seinem Urteil: Das Recht auf Selbstbestimmung von Informationen trete hinter das Recht auf Kommunikationsfreiheit zurück. Solange keine Falschbehauptungen oder Schmähkritiken verbreitet werden, sind die Bewertungen legal.
Diese Einschätzung hatte sich schon in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Der Vorsitzende Richter Gregor Galke befand: Betroffen sei nur das berufliche Wirken des Arztes. Auch betonte der Richter das öffentliche Interesse an Bewertungsforen.
(sih/ach)