Archiv

Biologe zum Gentechnik-Urteil
"Es gibt keine Gefahren, die nachgewiesen worden sind"

Laut oberstem EU-Gericht unterliegen neue Gentechnik-Methoden strengen Regeln. "Überraschend" und "extrem legalistisch" sei das Urteil, sagte der Biologe Detlef Weigel im Dlf. Denn kein ernst zu nehmender Wissenschaftler habe je Gefahren für Tier und Mensch bei konventionellen transgenen Pflanzen nachgewiesen.

Detlef Weigel im Gespräch mit Uli Blumenthal |
    Blick auf ein Feld mit gentechnisch manipulierten Sojabohnen in den USA; undatiertes Foto
    Sojabohnen-Feld in den USA (picture-alliance / dpa)
    Uli Blumenthal: Der Europäische Gerichtshof hat heute Vormittag in einem Grundsatzurteil den Weg für den Einsatz der Crispr/Cas-Technologie blockiert. Mit der neuartigen Genschere manipulierte Pflanzen sollten gelten nun rechtlich als gentechnisch verändert, wie der Luxemburger EuGH mitteilte. In der Folge gelten die auf diesem Weg veränderten Pflanzen als Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ich bin jetzt telefonisch verbunden mit Professor Detlef Weigel, Direktor am Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie in Tübingen und zurzeit in Cambridge. Herr Professor Weigel, hatten Sie das Urteil des EuGH so erwartet, wie es jetzt gefallen ist?
    Detlef Weigel: Nein, habe ich nicht. Dass das Urteil so und auch in solcher Deutlichkeit ausfällt, hat mich mindestens überrascht, ehrlich gesagt, es hat mich schockiert aus mehreren Gründen: Es ist extrem legalistisch argumentiert worden, dass es sich hier um eine Mutagenese-Methode handelt. Mutagenisierte Pflanzen, das war in der ursprünglichen Direktive 2001 bereits so beschrieben, fallen natürlich unter diese Direktive, ist vielen nicht bekannt, dass mutagenisierte Pflanzen, die mit Röntgen behandelt worden sind, eigentlich auch GVO sind, sind dann aber von der Direktive ausgenommen, weil Röntgenbestrahlung halt schon seit Jahrzehnten angewandt wird und angeblich sicher ist.
    Das Urteil sagt nun, die neuen Methoden, mit denen hat man noch wenig Erfahrung, deshalb können wir nicht behaupten, dass sie aus langjähriger Erfahrung sicher seien. Was mich bestürzt, ist die Argumentation in dem Urteil, dass die neuen Züchtungstechniken dieselben Risiken haben wie konventionelle transgene Pflanzen. Da könnte ich natürlich jetzt ironisch oder zynisch, wie auch immer Sie wollen, sagen, es gibt keinen ernst zu nehmenden Wissenschaftler auf der Welt, der jemals Gefahren für die Gesundheit von Tier und Mensch bei konventionellen transgenen Pflanzen nachgewiesen hat.
    Es gibt bestimmte Gefahren ökologischer Natur, die ich nicht minimieren möchte, die es allerdings auch bei ganz konventionellen Pflanzen gibt. Also es gibt keine Gefahren für Leib und Leben, die bislang jemals nachgewiesen worden sind, deshalb muss es eigentlich auch heißen, dass die neuen Züchtungstechniken keine Gefahren haben, die normal gezüchtete Pflanzen hinausgehen. Aber natürlich, der Text des Urteils ist ganz klar, das Gericht ist anderer Meinung. Das Gericht meint, es gebe Gefahren.
    "Allermeiste Mutationen haben gar keine Effekte"
    Blumenthal: Kommen wir noch mal auf diesen Begriff, den Sie verwendet haben, Mutagenese-Verfahren zurück. Es gibt Verfahren, radioaktive Bestrahlung oder Chemikalien, mit denen man bei Pflanzen Mutationen auslöst und dann neue Züchtungsergebnisse dadurch erreicht. Es gibt dieses neue, wie Sie es auch beschrieben haben, Mutagenese-Verfahren - Crispr/Cas oder Genschere -, mit der das auch möglich ist, die wird jetzt aber sozusagen als gentechnisch verändertes Produkt dann eingestuft und klassifiziert. Gibt es gute Mutagenese und schlechte oder falsche Mutagenese?
    Weigel: Ja, also erst mal, zur Mutagenese muss man wissen, dass Mutationen andauernd stattfinden. Ich hab das mal durchgerechnet, in einem ein Hektar großen Weizenfeld wird jede Stelle im Erbgut im Durchschnitt etwa zweimal verändert, also möglichen Mutationen, die man im Erbgut erreichen kann, sind in einem ein Hektar großen Weizenfeld vorhanden – das nur so als Hintergrund. Das ist aufgrund der spontanen Mutationsrate. Diese Mutationsrate, diese zufällige Mutationsrate kann erhöht werden entweder durch Chemikalien oder durch Röntgen.
    Bei Mutationen ist es grundsätzlich so, dass die allermeisten Mutationen gar keine Effekte haben, weil die meisten Stellen im Erbgut keine besondere Funktion haben. Die nächstgrößere Klasse hat nachteilige Effekte, das heißt, sie macht die Pflanze schwächer oder erniedrigt den Ertrag und so weiter und so fort, und dann gibt es nur ganz wenige Mutationen, die tatsächlich einen Vorteil bringen. Bei der zufälligen Mutagenese – entweder die, die jeden Tag durch die Sonne ausgelöst wird und so weiter oder durch Röntgenstrahlen oder Chemikalien – haben wir dieses gesamte Spektrum. Also die meisten Mutationen, die erzeugt werden, sind entweder neutral oder nachteilig. Mit den neuen Züchtungstechniken können wir ganz fokussiert solche Mutationen auslösen, wo wir bereits vorheriges Wissen haben, dass sie sehr wahrscheinlich zu einem Vorteil führen werden.
    "Wir importieren schon sehr viel gentechnisch verändertes Soja"
    Blumenthal: Was bedeutet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über Crispr und den Einsatz dieser Technik jetzt für die Wissenschaft?
    Weigel: Das ist vielschichtig. Unsere eigene Grundlagenforschung wird damit beschädigt. Ich selber züchte keine Nutzpflanzen, ich hätte diese Technik gerne eingesetzt, um Wildpflanzen gezielt zu verändern, um zu testen, ob einzelne Gene für das Überleben von Pflanzen unter natürlichen Bedingungen besonders wichtig sind. Wir machen unsere Versuche sonst alle im Gewächshaus. Wir wissen inzwischen, dass wir im Gewächshaus natürliche Bedingungen nicht wirklich ordentlich simulieren können, das ist leider eine experimentelle Schiene, die uns verwehrt sein wird.
    Wichtiger ist meiner Meinung nach natürlich, welche Auswirkungen das auf die Züchtung in Europa haben wird. Das ist ganz klar ein Nachteil für europäische Züchter, für europäische Landwirte. Es geht ja gar nicht darum, dass man mit den neuen Methoden Pflanzen machen könnte, die auf einmal doppelt so viel Ertrag bringen oder vollkommen trockenheitsresistent sind. Das geht ja immer nur um ein paar Prozent. Ein Landwirt wird eine Sorte anbauen, wo er weiß oder wo sie weiß, die Landwirtin, dass diese Sorte um ein paar Prozent mehr Ertrag bringt als eine andere Sorte. In anderen Ländern dürfen solche verbesserten Sorten angebaut werden, die können dort schneller gezüchtet werden, und das bedeutet erst einmal einen großen Wettbewerbsnachteil für europäische Saatgutzüchter - das sind viele kleine Familienunternehmen übrigens - und für deutsche Landwirte.
    Die andere Sache, die mir sehr viel Gedanken bereitet: Wir importieren jetzt schon sehr viel gentechnisch verändertes Soja aus Südamerika. Das wird so sein, dass wir in Zukunft dann auch Pflanzen, die durch die neuen Methoden entstanden sind, die werden wir importieren aus Drittländern. Es wird dazu führen, dass wissend oder unwissend Saatgut nach Europa gebracht werden wird, wo neue Züchtungstechnik drin ist, also Crispr zum Beispiel, kann man aber nicht nachweisen. Das heißt, es wird jemand vielleicht gegen das Gesetz verstoßen, ohne dass diese Person das weiß, ohne dass jemand es nachweisen kann. Ganz klar ein schlechtes Gesetz, selbst als rechtlicher Laie weiß ich das. Man sollte nur Gesetze erlassen, die man auch durchsetzen kann. Also zu sagen, man verbietet Crispr und man kann das nachher nicht nachweisen, ist so, als wenn ich sagen würde, ich erlasse ein Gesetz, das das Denken bestimmter Gedanken verbietet – kann man auch nicht nachweisen.
    Blumenthal: Und wie ist es aus Sicht nun für den Verbraucher, also diese neue Genschere Crispr/Cas, die kann ich im Produkt nicht nachweisen, dann zählt oder sticht im Prinzip ja mit diesem EuGH-Urteil jetzt das Vorsorge- und Risikoprinzip, oder?
    Weigel: Ja, also es bedeutet, dass wenn Produkte aus Drittländern eingeführt werden, dass wir das nicht wissen können, ob da Crispr drin ist. Wie gesagt, wenn die bei uns angebaut werden, unwissend, können wir das auch nicht wissen, ob das Crisps drin ist. Insofern ergibt das Urteil als solches auch nicht besonders viel Sinn. Inwiefern sich die Richter darüber Gedanken gemacht haben, das weiß ich natürlich nicht, das geht aus dem Urteil leider nicht hervor.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
    Die Audiofassung enthält die gekürzte Fassung des Beitrags, zum Nachlesen stellen wir Ihnen die ausführliche Version zur Verfügung.