Bundesgerichtshof
Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Sandalen-Herstellers Birkenstock abgewiesen, der mehrere Modelle als Kunstwerke urheberrechtlich schützen wollte.

    Birkenstock-Sandalen mit Fell in verschiedenen Farben. Sie sind Teil einer Winterkollektion des Herstellers.
    Das Design der Birkenstock-Sandalen im Stil des Brutalismus sei einmalig und deshalb Kunst, argumentiert der Schuhhersteller. (picture alliance / Snowfield Photography / D. Kerlekin / Snowfield Photography)
    Somit müssen mehrere Konkurrenzprodukte nicht vom Markt genommen werden. Die Schuhe stehen nach Ansicht des BGH nur unter Designschutz, der 25 Jahre nach Markteinführung erlischt. Der Hersteller argumentierte, bei den Sandalen handele es sich um angewandte Kunst, die bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Schöpfers urheberrechtlich geschützt sein müsse. Der 1936 geborene Schuhmacher Karl Birkenstock hatte seine ersten Modelle in den 70er-Jahren entworfen. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln von 2024.
    Diese Nachricht wurde am 20.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.