Bundesgerichtshof Birkenstock-Sandalen sind keine Werke der angewandten Kunst
Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Schuh-Herstellers Birkenstock abgewiesen, der mehrere Modelle als Kunstwerke urheberrechtlich schützen wollte.
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Das Design der Birkenstock-Sandalen im Stil des Brutalismus sei einmalig und deshalb Kunst, argumentiert der Schuhhersteller. (picture alliance / Snowfield Photography / D. Kerlekin / Snowfield Photography)
Somit müssen mehrere Konkurrenzprodukte nicht vom Markt genommen werden. Die Schuhe stehen nach Ansicht des BGH nur unter Designschutz, der 25 Jahre nach Markteinführung erlischt. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. - Der 1936 geborene Schuhmacher Karl Birkenstock hatte seine ersten Modelle in den 70er-Jahren entworfen.
Diese Nachricht wurde am 20.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.