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Bis(s) zur Gebührenordnung

Seit sechs Wochen müssen Zahnärzte und Patienten neu rechnen. Denn seit Jahresbeginn gilt die neue privatärztliche Gebührenordnung, nach der Zahnärzte ihre Leistungen abrechnen. Es ist die erste Änderung dieser Gebührenordnung, kurz GOZ, seit 1987. Davon sind neben Privatversicherten auch gesetzlich versicherte Patienten betroffen.

Am Mikrofon: Birgid Becker |
    Denn sie erhalten seit 2005 bei Zahnersatz von ihrer Krankenkasse nur noch einen Festzuschuss. Wählen sei eine aufwendigere Form des Zahnersatzes, bezahlen sie die Differenz aus der eigenen Tasche. Und der Zahnarzt darf seine Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, nach der GOZ wie bei Privatversicherten abrechnen.

    Was hat sich mit der neuen Gebührenordnung für die gesetzlich Versicherten geändert, was für die Privatpatienten? Worauf sollen die Versicherten achten, wenn sie einen Zahnersatz wählen? Welche Möglichkeiten haben die Krankenkassen, ihre Versicherten zu beraten? Antworten rund ums Thema Geld und Zähne im Marktplatz - mit Birgid Becker am Mikrofon.

    Studiogäste heute waren:

    Sabine Strüder, Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz

    Rainer Stein, AOK-Rheinland-Hamburg

    Dr. Joachim Hüttmann, Zahnarzt, Vorstandsmitglied im Freien Verband Deutscher Zahnärzte