Terrorbekämpfung
BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Heimliche Wohnungsdurchsuchungen sollen nach einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums als letztes Mittel für BKA-Beamte erlaubt werden. Vorausgesetzt es geht um internationalen Terrorismus und ein Gericht ist mit einbezogen.

Geuther, Gudula |
Polizist in Polizei Uniform vor einer Menschenmenge.
Bisher wird eine beschuldigte Person bei einer Wohnungsdurchsuchung der Polizei informiert. Jetzt sollen die Befugnisse des Bundeskriminalamtes erweitert werden. (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)