Medienberichte
BKA soll künftig heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Das Bundeskriminalamt soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig in Einzelfällen Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen dürfen.

    Der Eingang zu den Dienststellen des Bundeskriminalamtes.
    Das BKA darf in Einzelfällen Wohnungen durchsuchen dürfen. (dpa)
    Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den mehrere Medien berichten. Demnach werde der Vorstoß damit begründet, dass das BKA für seine zentrale Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche. Es gehe bei der Betretung von Wohnungen unter anderem um das Anbringen von Spähsoftware auf Computern oder Smartphones. Dies solle aber nur unter sehr hohen Hürden und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden dürfen. Derzeit müssen die Ermittlungsbehörden vor einer Wohnungsdurchsuchung einen entsprechenden Antrag stellen, über den ein Ermittlungsrichter entscheidet.
    Unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband lehnte die Vorschläge des Innenministeriums ab. Heimliche Einbrüche erinnerten an die Methoden von Polizeistaaten, aber nicht von freiheitlichen Demokratien, erklärte der DJV-Vorsitzende Beuster.
    Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.