Ein Gerichtssprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst, der pensionierte Lehrer habe mit großen Schriftzügen auf der Heckscheibe seines Wagens das Leiden Christi am Kreuz sowie das Papsttum öffentlich beschimpft. Das seien Verstöße gegen den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es:
"Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ex-Lehrer beruft sich auf Meinungsfreiheit
Der Ex-Lehrer bestritt die Vorwürfe nicht und will das Urteil anfechten. In der rund einstündigen Verhandlung berief er sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Das Gericht sah dagegen eine Störung des öffentlichen Friedens gegeben. Gläubige müssten auf die gesellschaftliche Toleranz vertrauen können und darauf, dass sie in ihrem Bekenntnis respektiert würden, sagte der Sprecher.
"Auf nach Rom! Die Papstsau umbringen"
Der Pensionär war im Oktober wegen Gotteslästerung angezeigt worden. Er hatte den Angaben zufolge auf der Heckscheibe seines Autos unter anderem die Aufschrift "Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil" angebracht, was einen Passanten empört habe.
Umstrittener Paragraf
Der Blasphemie-Paragraf ist umstritten. Konfessionslose halten ihn für überholt und sehen ihn als Teil einer "systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland".