23. Juli 2024
Blick in die Zeitungen von morgen

In den Kommentarspalten der Zeitungen von morgen geht es vor allem um die Pläne von Ampel-Parteien und Union, das Bundesverfassungsgericht besser vor der Einflussnahme extremer Parteien zu schützen.

23.07.2024
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (Juli 2024)
Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht (picture alliance / dpa / Uli Deck)
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG konstatiert:
"Die Regierungsparteien und die größte Oppositionsfraktion haben sich aufeine Art institutionellen Hochwasserschutz für das Gericht verständigt. Dass dies gelungen ist, ist weder trivial noch selbstverständlich. Doch so sehr die Einigung selbst zu loben ist - ausgerechnet ein entscheidender Bestandteil der bisherigen Regeln soll es nicht ins Grundgesetz schaffen: die Wahl der Richterinnen und Richter mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Bundesländer sollten hier auf Nachjustierung dringen."
Anders sieht diesen Punkt der KÖLNER STADT-ANZEIGER:
"Was im ersten Moment widersprüchlich wirkt, ist wohlüberlegt. Über einen 'Ersatzwahlmechanismus' soll künftig der Bundesrat die Wahl übernehmen können. An dieser Stelle müssen sich Ampel und Union allerdings den Vorwurf gefallen lassen, dass sie zu einem Trick greifen, der den in den Ländern etablierten Parteien größere Entscheidungsmacht gibt."
Die AUGSBURGER ALLGEMEINE notiert:
"Dem Kompromiss haftet der Beigeschmack an, dass die etablierten Parteien eine 'Lex AfD' geschaffen haben - eine Sonderregelung, um eine mögliche Einflussnahme der rechten Partei zu verhindern. Der Vorstoß muss deshalb sehr gut erklärt werden. Gesetzesänderungen dürfen nicht die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner ersetzen."
In der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG heißt es:
"Die Baupläne für die Festung Karlsruhe lassen sich sehen. Eine Entlastung für die Fraktionen sind sie aber nicht. Die prekäre Lage, die sie zum Handeln zwingt, haben sie schließlich mitzuverantworten."
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr sogenanntes 'Nationales Luftreinhalteprogramm' in Teilen ändern muss. DIE GLOCKE aus Oelde kritisiert:
"Das Urteil nährt Zweifel an der Fachkompetenz in den verantwortlichen Ministerien. Denn es sind handwerkliche Fehler unterlaufen, die durchaus vermeidbar erscheinen. Wenn etwa davon ausgegangen wird, dass alle Kohlekraftwerke bis 2029 vom Netz gehen, dann ist das realitätsblind."
Und die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG beobachtet:
"Es stimmt schon, mit Ruhm bekleckert hat sich die Ampel nicht. Nur: Ob die nächste Regierungskoalition beim Thema Klimaziele wirklich eine bessere Figur machen wird, ist mehr als fraglich. Denn die sind bereits jetzt kaum mehr realistisch, und selbst Etappenziele werden nur mit enormen Anstrengungen erreichbar sein. Einfach herbeiklagen kann man das leider nicht."