Über ihre Lieblingsstrecke, die 5000 Meter-Distanz war sie viele Jahre kaum zu bezwingen: Weltrekord, dreimal hintereinander olympisches Gold. Claudia Pechstein ist die erfolgreichste Eisschnellläuferin bei Olympischen Spielen aller Zeiten. In den Jahren nach ihrer letzten olympischen Medaille bei den Spielen von Turin 2006 konnte Pechstein nicht mehr ganz an ihre Erfolge der Vorjahre anknüpfen, ehe sie aber 2009 bei der Mehrkampf-Europameisterschaft noch einmal Gold gewinnen konnte.
Im Juli 2009 wurde dann bekannt, dass Claudia Pechstein bereits im Februar des Jahres von der Internationalen Eisschnelllauf-Union für zwei Jahre gesperrt wurde. Der Vorwurf: Blutdoping. Der Anteil der jungen roten Blutkörperchen, der Retikulozyten, in ihrem Blut war bei mehreren Kontrollen zu hoch, ein Hinweis auf Blutdoping. Pechstein selbst hat die Vorwürfe immer wieder bestritten. Sie gab an, an einer Blutanomalie zu leiden, die die Abweichungen der Werte erklären soll und ging sportjuristisch gegen die Sperre vor. Nachdem der Internationale Sportgerichtshof CAS ihre Beschwerde ablehnte, rief Pechstein das Schweizer Bundesgericht an, um das Verfahren anzufechten. Das Gericht erlaubte der Athletin daraufhin per Eilantrag am Weltcup-Rennen in Salt Lake City Ende 2009 teilzunehmen. Die Chance, sich dort für Olympia 2010 in Vancouver zu qualifizieren, verpasste Pechstein aber.
Im Frühjahr 2010 wurde ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie bekannt. Das bestätigte, dass Pechstein an einer Blutanomalie leide und die Sperre aus medizinischer Sicht haltlos sei. Dennoch wies das Schweizer Bundesgericht im September 2010 die Revision der CAS-Entscheidung ab. Für diesen Prozess seien nur im Verfahren eingebrachte Beweismittel rechtswirksam, nicht nachträglich erstellte Gutachten. Pechstein musste die zweijährige Sperre absitzen.
Kurz nach Ablauf der Sperre machte Claudia Pechstein erneut Schlagzeilen. Auf einer Pressekonferenz erklärte sie, sie habe ihr Blut privat untersuchen lassen. Dabei sei erneut ein zu hoher Retikulozytenanteil im Blut festgestellt worden, woraufhin sie sich selbst anzeigte. Die Nationale Anti-Doping-Agentur leitete aber wegen der Selbstanzeige kein Verfahren ein.
Nach wie vor kämpft Pechstein um ihre Rehabilitierung. Sie hat nicht nur ein Verfahren gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrebt sondern auch noch die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft und den Weltverband vor dem Landgericht München I auf Zahlung von 3,5 Millionen Euro Schadensersatz und 400000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Dem deutschen Verband droht in diesem Fall möglicherweise der Gang in die Insolvenz.
Pechstein zweifelt an der Rechtsstaatlichkeit des Sportgerichtshofs CAS und hat sich deshalb ganz aktuell mit einem Brief an die deutschen Spitzenathleten gewandt.
Im Juli 2009 wurde dann bekannt, dass Claudia Pechstein bereits im Februar des Jahres von der Internationalen Eisschnelllauf-Union für zwei Jahre gesperrt wurde. Der Vorwurf: Blutdoping. Der Anteil der jungen roten Blutkörperchen, der Retikulozyten, in ihrem Blut war bei mehreren Kontrollen zu hoch, ein Hinweis auf Blutdoping. Pechstein selbst hat die Vorwürfe immer wieder bestritten. Sie gab an, an einer Blutanomalie zu leiden, die die Abweichungen der Werte erklären soll und ging sportjuristisch gegen die Sperre vor. Nachdem der Internationale Sportgerichtshof CAS ihre Beschwerde ablehnte, rief Pechstein das Schweizer Bundesgericht an, um das Verfahren anzufechten. Das Gericht erlaubte der Athletin daraufhin per Eilantrag am Weltcup-Rennen in Salt Lake City Ende 2009 teilzunehmen. Die Chance, sich dort für Olympia 2010 in Vancouver zu qualifizieren, verpasste Pechstein aber.
Im Frühjahr 2010 wurde ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie bekannt. Das bestätigte, dass Pechstein an einer Blutanomalie leide und die Sperre aus medizinischer Sicht haltlos sei. Dennoch wies das Schweizer Bundesgericht im September 2010 die Revision der CAS-Entscheidung ab. Für diesen Prozess seien nur im Verfahren eingebrachte Beweismittel rechtswirksam, nicht nachträglich erstellte Gutachten. Pechstein musste die zweijährige Sperre absitzen.
Kurz nach Ablauf der Sperre machte Claudia Pechstein erneut Schlagzeilen. Auf einer Pressekonferenz erklärte sie, sie habe ihr Blut privat untersuchen lassen. Dabei sei erneut ein zu hoher Retikulozytenanteil im Blut festgestellt worden, woraufhin sie sich selbst anzeigte. Die Nationale Anti-Doping-Agentur leitete aber wegen der Selbstanzeige kein Verfahren ein.
Nach wie vor kämpft Pechstein um ihre Rehabilitierung. Sie hat nicht nur ein Verfahren gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrebt sondern auch noch die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft und den Weltverband vor dem Landgericht München I auf Zahlung von 3,5 Millionen Euro Schadensersatz und 400000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Dem deutschen Verband droht in diesem Fall möglicherweise der Gang in die Insolvenz.
Pechstein zweifelt an der Rechtsstaatlichkeit des Sportgerichtshofs CAS und hat sich deshalb ganz aktuell mit einem Brief an die deutschen Spitzenathleten gewandt.