
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den entsprechenden Antrag eines Presseverlages ab. Der Verlag wollte demnach im Wege einer einstweiligen Anordnung den BND verpflichten, Auskünfte zu erteilen. In der Begründung des Gerichts hieß es, zwar leite sich aus dem Grundrecht der Pressefreiheit auch ein Auskunftsanspruch eines Verlegers von Presseerzeugnissen ab. Der BND habe aber plausibel dargelegt, dass die gewünschten Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen könnten.
Laut Medienberichten aus dem März hielt der Bundesnachrichtendienst es schon 2020 für wahrscheinlich, dass die Corona-Pandemie durch einen Labor-Unfall in China ausgelöst wurde. Dem Kanzleramt wird vorgeworfen, die Erkenntnisse zurückzuhalten.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.