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Böhmermann-Affäre
Merkel: Bemerkung war "ein Fehler"

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Fehler im Umgang mit der Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann eingeräumt. Sie ärgere sich darüber, dass sie dessen Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" bezeichnet habe. Dadurch sei der Eindruck entstanden, ihr seien Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr wichtig.

    Bundeskanzlerin Merkel bei einer Pressekonferenz in Berlin.
    Bundeskanzlerin Merkel räumt Fehler im Umgang mit Böhmermann ein. (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Merkels Äußerung zu Böhmermann hatte für viel Kritik gesorgt. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe in diesem brisanten Fall eine persönliche Bewertung zu den Grenzen von Satire abgegeben.
    Am 4. April hatte Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat Merkels mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu erklärt, die Kanzlerin stimme darin überein, dass der Text des Böhmermann-Gedichts "bewusst verletzend" angelegt gewesen sei. "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler", räumte Merkel nun ein.
    Ihre Äußerung habe dazu geführt, dass jetzt der Eindruck entstanden sei, Meinungs- und Pressefreiheit seien ihr nicht wichtig. Das sei aber falsch. "Mir ist dieses wichtig und wird es auch weiter wichtig bleiben, und das leitet mich bei allen Gesprächen", sagte die Kanzlerin vor ihrer Türkei-Reise an diesem Samstag.
    Besuch in türkischem Flüchtlingslager
    Mit einem Besuch in einem Flüchtlingslager in Gaziantep wollen Merkel, EU-Ratspräsident Donald Tusk und der stellvertretende EU-Kommissionspräsident Frans Timmermans ihre Solidarität mit der Türkei in der Flüchtlingsfrage betonen. Dort will sie auch Ministerpräsident Davutoglu treffen. Hauptthema soll das gemeinsame Vorgehen der Europäischen Union und der Türkei in der Flüchtlingskrise sein. Merkel erklärte, sie werde bei ihrem Besuch auch das Thema Menschenrechte ansprechen.
    "Menschenrechte, Freiheitsrechte, Pressefreiheit sind unverzichtbare Güter", davon gehe man auch nicht wegen des Abkommens mit Ankara ab, so Merkel. Das wolle sie noch einmal geraderücken.
    Die Kanzlerin verteidigte zugleich ihre Entscheidung, die deutsche Justiz ermächtigt zu haben, gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Merkel hatte vor einer Woche die Ermächtigung für eine Untersuchung nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches erteilt. Seit Tagen wird debattiert, ob sich die Regierung in diesem Fall richtig verhalten habe. Böhmermann war vom türkischen Präsidenten Erdogan aufgrund seines sogenannten Schmähgedichts wegen Beleidigung angezeigt worden.
    (kis/jan)