Jetzt ist die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz am Zug. Sie prüft nach eigenen Angaben die Akten. Wann sie eine Entscheidung fällt, ob doch Anklage erhoben wird, ist unklar.
Böhmermann hatte Erdogan in seinem Gedicht "Schmähkritik" mit Kinderpornographie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Die Mainzer Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung am vergangenen Dienstag ein. Sie kam zu dem Schluss, dass man dem Satiriker nicht nachweisen könne, dass er Erdogan wirklich beleidigen wollte.
Erdogan hatte Böhmermann wegen des Gedichts auch privat angeklagt. Er will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Bis jetzt darf Böhmermann nur große Teile seines Gedichts nicht öffentlich wiederholen. Darüber verhandelt Anfang November das Hamburger Landgericht.
(at/ach)