"Es war damals nie die Situation, dass das Reichsjustizministerium ein Hort des Widerstands gewesen ist in der NS-Zeit."
Sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gegenteil, im Justizapparat seien zwischen 1933 und 1945 zahlreiche Juristen tätig gewesen, die in Verbrechen des Nazi-Regimes verwickelt waren, ihre Karrieren nach 1949 aber problemlos fortsetzen konnten. Um diese Zusammenhänge genauer zu untersuchen, hat die Justizministerin Anfang des Jahres eine wissenschaftliche Kommission berufen. In dieser Woche haben die Experten offiziell mit ihrer Arbeit begonnen:
"Es geht um den Umgang des Justizministeriums mit seiner eigenen Vergangenheit in den 50er, 60er bis zu den beginnenden 70er Jahren, das ist der Kernzeitpunkt, dem wir uns widmen werden. Das Justizministerium war damals untergebracht in Bonn, in der sogenannten Rosenburg, und deswegen wird dieses Projekt auch die Rosenburg genannt."
Erläutert der Marburger Strafrechtler Christoph Safferling den Auftrag. Zusammen mit dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker leitet er die Kommission:
"Die personellen Kontinuitäten und Brüche sind nur ein Teil unserer Arbeit. Weitere Teile werden sich auf die tatsächliche Auswirkung dieser personellen Kontinuitäten auf das materielle Recht beziehen, und das ist eigentlich der interessantere Teil, nämlich inwieweit tatsächlich diese personellen Verstrickungen dann sich ausgewirkt haben auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik."
Mehr als 60 Jahre nach dem Untergang des NS-Regimes bedurfte es erst des Anstoßes durch die bahnbrechende Studie über das Auswärtige Amt, um die Untersuchung zu beginnen. Womöglich fürchtete man im Bundesministerium der Justiz, kurz BMJ, eine "Nestbeschmutzung". Bis Anfang des Jahres durfte z. B. kein Außenstehender Einsicht in die Personalakten des Ministeriums nehmen, auch nicht in Unterlagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit.
"Warum das vorher nicht erfolgt ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber jetzt ist natürlich für die Wissenschaftler der direkte Zugriff seit Beginn des Jahres gegeben."
Die Geschichte der Justiz im sogenannten Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems.
"Wir bekennen uns offen dazu…"
…erklärte Hans Frank, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, im September 1933.
"…dass wir nationalsozialistischen Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen. (Beifall)"
Der Jurist Hans Frank, NSDAP- und SA-Mitglied der ersten Stunde, wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Unter den NS-Juristen hinterließ Roland Freisler eine noch größere Spur des Schreckens, als Staatssekretär im Reichsjustizministerium, vor allem aber als Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes.
"Sie haben ja kein Gefühl für Wahrheit, Sie sind ja die Lüge selbst."
Roland Freisler im Prozess gegen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, einen der Verschwörer des 20. Juli 1944.
"Feines Früchtchen … ja, ja, ja, feines Früchtchen. Hätten Sie lieber die Knarre in die Hand genommen, wären nicht auf dumme Gedanken gekommen. Und werden Sie hier nicht unverschämt, mit Ihnen werden wir fertig."
Roland Freisler kam Anfang 1945 bei einem alliierten Bombenangriff ums Leben. Die Bilanz des Volksgerichtshofes, den Freisler zu den "Panzertruppen der Rechtspflege" zählte: über 5200 Todesurteile. Noch gnadenloser waren die nationalsozialistischen Wehrmachtrichter. Sie verhängten im Zweiten Weltkrieg 30.000 Todesurteile, 20.000 wurden vollstreckt. Zum Vergleich: Die westlichen Alliierten ließen im selben Zeitraum 200 Militärangehörige hinrichten. Und im Ersten Weltkrieg verhängte die deutsche Militärjustiz lediglich 150 Todesurteile, von denen nur ein Drittel vollstreckt wurde. Der Freiburger Militärhistoriker Wolfram Wette:
"Kein einziger Wehrmachtrichter ist bestraft worden für seine Todesstrafen-Praxis. Es gab einzelne Fälle, in denen Vorermittlungen und Ermittlungen angestellt worden sind, aber das alles ist niedergeschlagen worden. Zu einer Verurteilung kam es in keinem einzigen Fall."
Großes Aufsehen erregten in den 1970er Jahren die Rechtfertigungsversuche des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger. Als NS-Marinerichter hatte er noch kurz vor Kriegsende die Todesstrafe für einen jungen Wehrmachtsdeserteur gefordert und später seine verhängnisvolle Tätigkeit mit dem Satz verteidigt:
"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!"
Filbinger ging als "furchtbarer Jurist" in die Geschichte ein.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen die Alliierten, deutsche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Als Erste mussten sich Hauptschuldige wie Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer und Hans Frank vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verantworten. Es folgten zwölf weitere Verfahren vor amerikanischen Militärgerichtshöfen, darunter als Fall III der Juristenprozess.
"This case is unusual … "
Der Hauptankläger, Brigadegeneral Telford Taylor, am 17. Februar 1947 bei der Eröffnung des Prozesses.
"The temple … Der Tempel der Gerechtigkeit muss wieder geweiht werden. Das kann nicht im Nu geschehen oder durch ein bloßes Ritual. Aber wir haben hier, glaube ich, eine besondere Gelegenheit und große Verantwortung, dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen."
Angeklagt waren hohe Beamte des Reichsjustizministeriums sowie mehrere Richter des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte, insgesamt 16 Personen. Der Prozess endete im Dezember 1947 mit zehn Verurteilungen und vier Freisprüchen. Zwei Beschuldigte waren während des Verfahrens verstorben, mehrere Angeklagte, darunter die Staatssekretäre Franz Schlegelberger und Herbert Klemm, erhielten lebenslange Haftstrafen.
Im Urteil heißt es:
"Das Beweismaterial ergibt schlüssig, dass Schlegelberger und die anderen Angeklagten die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten, und das Justizministerium als ein Werkzeug zur Vernichtung der jüdischen und polnischen Bevölkerung, zur Terrorisierung der Einwohner der besetzten Gebiete und zur Ausrottung des politischen Widerstandes im Inland benützten."
"Die höchste Strafe war die lebenslange Freiheitsstrafe."
Der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling.
"Also schon interessant, dass die Juristen offensichtlich hier auch anders behandelt worden sind als andere Berufsgruppen, beispielsweise die Ärzte. Im Ärzteprozess in Nürnberg gab es etliche Todesurteile. Der Nürnberger Juristenprozess hat ja diesen Ausspruch geprägt, dass der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen war. Und das ist, denke ich, ein ganz gutes Bild dafür, was Juristen tatsächlich tun und wofür sie auch verantwortlich sind."
Unter deutschen Rechtsexperten stieß der Nürnberger Prozess jedoch auf Ablehnung. Sie werteten das Verfahren als "Siegerjustiz" und "Rache am politischen Gegner". Der nordrhein-westfälische Justizminister Artur Sträter erklärte im Juni 1947:
"In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert."
Eine Ansicht, die erst mehr als vier Jahrzehnte später revidiert wurde, mit der Ausstellung "Justiz und Nationalsozialismus", einer vom Bundesjustizministerium im Jahr 1989 erarbeiteten Materialsammlung von 2000 Schriftstücken und Fotos. Die Dokumentation ist der erste ernsthafte Versuch aus den Reihen der Justiz, sich mit der NS-Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen. Das Ausstellungskonzept erarbeitete Gerhard Fieberg, damals Mitarbeiter des BMJ, zuletzt Präsident des Bonner Bundesamtes für Justiz. Bereits 1950, so Fieberg, wurden die ersten Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses entlassen, der letzte kam 1956 frei.
"Auf deutschen Druck hin von den Amerikanern begnadigt; und dann in den 50er Jahren als freie Leute in der Bundesrepublik lebten, dort entweder Pensionäre waren oder aber gut gehende Anwalts- und Notariatspraxen betrieben und von der bundesdeutschen Justiz nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten."
Ohne frühere NSDAP-Mitglieder, so zeigte sich schon bald nach Kriegsende, kam die westdeutsche Justiz nicht aus. Nur ein Drittel der Richter wurde entlassen, in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR waren es dagegen 80 Prozent. Die radikale Entnazifizierung im Osten hatte jedoch fatale Folgen, denn die neuen sogenannten Volksrichter fällten im Namen einer sozialistischen Gesetzlichkeit zahllose Unrechtsurteile.
Im Westen hatten belastete Juristen hingegen kaum strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Nicht ein Richter der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofes wurde von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Die Justiz sprach sich selbst frei. Einer der wenigen, die dagegen protestierten, war Reinhard Strecker. Als Student an der Freien Universität Berlin wollte er 1959 Unrechtsurteile aus der NS-Zeit veröffentlichen, mit Verweisen auf die bruchlosen Karrieren der verantwortlichen Juristen nach 1945. Da ihm die Archive westdeutscher Gerichte verschlossen blieben, fuhr er nach Warschau und Prag.
"Und dafür suchte ich Mitstreiter in der FU. Voll besetztes Auditorium Maximum: Und ich forderte auf, bei mir mitzuarbeiten, und dann ergriff ein Dekan das Mikro und sagte, also, was ich da täte, das sei das Letzte an nationaler Verworfenheit. In der Weimarer Zeit hätte man Leute wie mich ins Zuchthaus gesteckt, und da gehörte ich auch hin."
Reinhard Strecker nahm zudem Hilfe aus Ost-Berlin an, was ihm in Zeiten des Kalten Krieges den Vorwurf einbrachte, Propaganda für die DDR zu betreiben. Im November 1959 präsentierten Strecker und seine Mitstreiter in Karlsruhe der Öffentlichkeit Dutzende Fälle. Die von Strecker organisierte Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" löste empörte Reaktionen aus. Politiker verstanden sie als Generalangriff auf die Justiz, die SPD schloss einige beteiligte Studenten aus der Partei aus. Nur Generalbundesanwalt Max Güde zeigte sich erschrocken angesichts des Materials. Immerhin führte die große Resonanz der Ausstellung in den Medien zu einer politischen Debatte über den Umgang mit NS-Juristen. Personelle Konsequenzen blieben jedoch aus. Der Anteil der Juristen, die schon im Dritten Reich tätig gewesen waren, lag in den 1950er Jahren an den Landgerichten bei knapp 70 Prozent, an den Oberlandesgerichten bei fast 90 Prozent und am Bundesgerichtshof bei 75 Prozent. Allerdings sagen die Zahlen allein noch nichts über das Verhalten des Einzelnen aus.
Begünstigt wurde die Selbstentlastung der Justiz von verschiedenen Amnestien und Verjährungsfristen. Der ehemalige Justizmister Thomas Dehler erklärte 1965 im Bundestag:
"Zu unserem Recht gehört auch, dass Schuld, dass jede Schuld verjährt."
"Und das hat in noch höherem Maße dazu beigetragen, dass hier natürlich ganze Personengruppen in sehr, sehr großer Zahl von Strafverfolgung befreit wurden."
Der Historiker Manfred Görtemaker:
"Da das aber maßgeblich vom BMJ getragen wurde in der Gesetzgebung, ist natürlich die Frage schon erlaubt und interessant, inwieweit das BMJ oder Personen im BMJ daran eben aktiv mitgewirkt haben."
Die personellen Verbindungen zwischen Reichsjustiz- und Bundesjustizministerium muss die Kommission erst noch im Einzelnen erforschen, doch Manfred Görtemaker und Christoph Safferling können bereits heute auf einige bekannte Fälle verweisen.
"Es gibt ja erstaunliche Kontinuitäten, wenn Sie etwa an das Familienrecht denken oder an das Strafrecht denken, das sind z.T. die gleichen Personen, die im Reichsjustizministerium für diese Abteilung zuständig waren, für diese Referate, und dann auch wiederum Referatsleiter im BMJ geworden sind. Und dass sie diesen Spagat hinbekommen haben, von der Justiz des Dritten Reiches nahtlos in die Justiz der Bundesrepublik überzuwechseln, das ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar, aber es hat offensichtlich funktioniert.
Maßfeller z. B. war ja im Reichssicherheitshauptamt unter Eichmann tätig und hat einen Kommentar verfasst zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz 1936, also der hatte offensichtlich schon die nationalsozialistische Ideologie soweit verinnerlicht. Er war dann später tatsächlich im Bundesjustizministerium auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Familienrecht wieder tätig, das nimmt doch Wunder.
Oder auch Herr Schafheutle beispielsweise: Schafheutle war im Reichsjustizministerium Abteilungsleiter für Strafrecht und hat diese Tätigkeit dann von November 1950 an auch im Bundesjustizministerium wieder ausgefüllt. Als wäre nichts geschehen, hat er einfach in der gleichen Position weiter gearbeitet und jetzt plötzlich ein demokratisches Strafrecht reformieren sollen.
Eduard Dreher war in den 40er Jahren für etliche Jahre in Innsbruck als Sonderstaatsanwalt tätig und war dort auch verantwortlich für eine ganze Reihe von Todesurteilen. Und Eduard Dreher hat schließlich in den 68er Jahren dafür gesorgt oder war mit dafür verantwortlich, dass die sogenannte kalte Verjährung eingetreten ist, dass also NS-Täter, wegen Beihilfe zum Mord oder Beihilfe zum Totschlag konnten sie nicht mehr verurteilt werden, weil die Beihilfe-Strafbarkeit dann bereits verjährt war."
Angesichts zahlreicher "Altlasten" aus der NS-Zeit ist es erstaunlich, wie unproblematisch der Aufbau des demokratischen Rechtsstaates in der Bundesrepublik verlief.
"Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter im Justizapparat sich immer als Helfer gesehen haben, dass sie sich haben instrumentalisieren lassen vom politischen Apparat, dass sie Fachleute waren und dass sie sich dann in den Dienst des jeweiligen politischen Systems gestellt haben. Und das gilt für das Dritte Reich genauso wie für die Bundesrepublik."
"Gestern Hitlers Blutrichter – heute Bonner Justiz-Elite" lautete der provozierende Titel einer Ost-Berliner Broschüre aus dem Jahr 1957. Gab es – ähnlich wie im Auswärtigen Amt – im BMJ ein Netzwerk ehemaliger NS-Juristen, die sich in der Bundesrepublik wechselseitig protegierten? Justizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Ich bin ja gerade sehr gespannt, wieweit gab es Verknüpfungen, Verwicklungen, wieweit ist aber auch vielleicht versucht worden, Einfluss zu nehmen, dass weitere Kameraden aus früheren Zeiten dann im damaligen Bundesjustizministerium wieder eingestellt und beschäftigt wurden. Ich denke, da wird es Anhaltspunkte zu geben."
"Was man schon sehen kann, ist, dass beispielsweise aus den Landesjustizverwaltungen her persönliche Bekanntschaften eine Rolle gespielt haben bei der Besetzung von Ministerialposten. Die Rekrutierungspolitik insgesamt ist bislang im Grunde ein Buch mit sieben Siegeln. Da können wir noch keine Aussage dazu treffen."
Dazu werden Christoph Safferling und Manfred Görtemaker in den Keller des BMJ hinabsteigen, wo alle Personalakten des Ministeriums von 1949 bis heute liegen. Einen ersten Blick konnten sie bereits in das Archiv werfen.
"Wir haben ein paar Akten uns angesehen, also so einfach willkürlich rein gegriffen und haben die Akte von einem Herrn Dr. Marquardt gefunden, der auch später im Bereich des Zivilrechts und der Rechtspflege Abteilungsleiter war. Und es hat sich herausgestellt, in seinem Personalblatt gleich vorne dran stand, dass er Sturmbannführer der SA, also doch ein relativ hohes Tier schon in der SA war.
Der Eindruck bisher ist, dass diese Akten durchaus brisant sind, denn natürlich sind die Belastungen aus der NS-Zeit z.T. sehr schwerwiegend, das ist aber bisher nur ein erster Eindruck. Wir können jetzt daraus keine weitergehenden Schlussfolgerungen ziehen. Wir wissen vor allem nicht, ob das eben flächendeckend der Fall ist oder ob das nur Einzelfälle sind."
In zwei bis drei Jahren will die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchung vorlegen. Was erwartet die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Arbeit?
"Natürlich ist es am Spannendsten im Bereich des Strafrechts, Amnestie, Wiedereinführung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Debatten über eine Wehrstrafgerichtsbarkeit, politisches Strafrecht, das sind ja die ganz brisanten Fragen, aber auch Familienrecht, was ja auch von Vorstellungen, Werten, Ideologien immer mit geprägt ist, ist glaube ich ein Bereich, wo ich auch hoffe, dass es da Bewertungen gibt, wie weit möglicherweise mit den Vorstellungen, die man in der Zeit von 33 bis 45 in der NSDAP hatte, dann auch noch im Ministerium gearbeitet hat."
Sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Gegenteil, im Justizapparat seien zwischen 1933 und 1945 zahlreiche Juristen tätig gewesen, die in Verbrechen des Nazi-Regimes verwickelt waren, ihre Karrieren nach 1949 aber problemlos fortsetzen konnten. Um diese Zusammenhänge genauer zu untersuchen, hat die Justizministerin Anfang des Jahres eine wissenschaftliche Kommission berufen. In dieser Woche haben die Experten offiziell mit ihrer Arbeit begonnen:
"Es geht um den Umgang des Justizministeriums mit seiner eigenen Vergangenheit in den 50er, 60er bis zu den beginnenden 70er Jahren, das ist der Kernzeitpunkt, dem wir uns widmen werden. Das Justizministerium war damals untergebracht in Bonn, in der sogenannten Rosenburg, und deswegen wird dieses Projekt auch die Rosenburg genannt."
Erläutert der Marburger Strafrechtler Christoph Safferling den Auftrag. Zusammen mit dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker leitet er die Kommission:
"Die personellen Kontinuitäten und Brüche sind nur ein Teil unserer Arbeit. Weitere Teile werden sich auf die tatsächliche Auswirkung dieser personellen Kontinuitäten auf das materielle Recht beziehen, und das ist eigentlich der interessantere Teil, nämlich inwieweit tatsächlich diese personellen Verstrickungen dann sich ausgewirkt haben auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik."
Mehr als 60 Jahre nach dem Untergang des NS-Regimes bedurfte es erst des Anstoßes durch die bahnbrechende Studie über das Auswärtige Amt, um die Untersuchung zu beginnen. Womöglich fürchtete man im Bundesministerium der Justiz, kurz BMJ, eine "Nestbeschmutzung". Bis Anfang des Jahres durfte z. B. kein Außenstehender Einsicht in die Personalakten des Ministeriums nehmen, auch nicht in Unterlagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit.
"Warum das vorher nicht erfolgt ist, kann ich Ihnen nicht beantworten, aber jetzt ist natürlich für die Wissenschaftler der direkte Zugriff seit Beginn des Jahres gegeben."
Die Geschichte der Justiz im sogenannten Dritten Reich ist eine Geschichte fortschreitender Pervertierung des Rechts: Ob bei den Morden der Röhm-Aktion oder bei der Verfolgung und Ermordung von politischen Gegnern und rassischen Minderheiten: Richter, Staatsanwälte und Angehörige des Reichsjustizministeriums waren willige Helfer des NS-Regimes. Statt Recht und Gesetz zu verteidigen, ließ die Justiz die Demontage des Rechtsstaates zu und stellte sich in den Dienst eines mörderischen Systems.
"Wir bekennen uns offen dazu…"
…erklärte Hans Frank, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, im September 1933.
"…dass wir nationalsozialistischen Juristen in jedem Recht nur das Mittel zu dem Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde sicherzustellen. (Beifall)"
Der Jurist Hans Frank, NSDAP- und SA-Mitglied der ersten Stunde, wurde 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Unter den NS-Juristen hinterließ Roland Freisler eine noch größere Spur des Schreckens, als Staatssekretär im Reichsjustizministerium, vor allem aber als Präsident des berüchtigten Volksgerichtshofes.
"Sie haben ja kein Gefühl für Wahrheit, Sie sind ja die Lüge selbst."
Roland Freisler im Prozess gegen Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, einen der Verschwörer des 20. Juli 1944.
"Feines Früchtchen … ja, ja, ja, feines Früchtchen. Hätten Sie lieber die Knarre in die Hand genommen, wären nicht auf dumme Gedanken gekommen. Und werden Sie hier nicht unverschämt, mit Ihnen werden wir fertig."
Roland Freisler kam Anfang 1945 bei einem alliierten Bombenangriff ums Leben. Die Bilanz des Volksgerichtshofes, den Freisler zu den "Panzertruppen der Rechtspflege" zählte: über 5200 Todesurteile. Noch gnadenloser waren die nationalsozialistischen Wehrmachtrichter. Sie verhängten im Zweiten Weltkrieg 30.000 Todesurteile, 20.000 wurden vollstreckt. Zum Vergleich: Die westlichen Alliierten ließen im selben Zeitraum 200 Militärangehörige hinrichten. Und im Ersten Weltkrieg verhängte die deutsche Militärjustiz lediglich 150 Todesurteile, von denen nur ein Drittel vollstreckt wurde. Der Freiburger Militärhistoriker Wolfram Wette:
"Kein einziger Wehrmachtrichter ist bestraft worden für seine Todesstrafen-Praxis. Es gab einzelne Fälle, in denen Vorermittlungen und Ermittlungen angestellt worden sind, aber das alles ist niedergeschlagen worden. Zu einer Verurteilung kam es in keinem einzigen Fall."
Großes Aufsehen erregten in den 1970er Jahren die Rechtfertigungsversuche des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Karl Filbinger. Als NS-Marinerichter hatte er noch kurz vor Kriegsende die Todesstrafe für einen jungen Wehrmachtsdeserteur gefordert und später seine verhängnisvolle Tätigkeit mit dem Satz verteidigt:
"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!"
Filbinger ging als "furchtbarer Jurist" in die Geschichte ein.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begannen die Alliierten, deutsche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Als Erste mussten sich Hauptschuldige wie Hermann Göring, Rudolf Hess, Albert Speer und Hans Frank vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verantworten. Es folgten zwölf weitere Verfahren vor amerikanischen Militärgerichtshöfen, darunter als Fall III der Juristenprozess.
"This case is unusual … "
Der Hauptankläger, Brigadegeneral Telford Taylor, am 17. Februar 1947 bei der Eröffnung des Prozesses.
"The temple … Der Tempel der Gerechtigkeit muss wieder geweiht werden. Das kann nicht im Nu geschehen oder durch ein bloßes Ritual. Aber wir haben hier, glaube ich, eine besondere Gelegenheit und große Verantwortung, dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen."
Angeklagt waren hohe Beamte des Reichsjustizministeriums sowie mehrere Richter des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte, insgesamt 16 Personen. Der Prozess endete im Dezember 1947 mit zehn Verurteilungen und vier Freisprüchen. Zwei Beschuldigte waren während des Verfahrens verstorben, mehrere Angeklagte, darunter die Staatssekretäre Franz Schlegelberger und Herbert Klemm, erhielten lebenslange Haftstrafen.
Im Urteil heißt es:
"Das Beweismaterial ergibt schlüssig, dass Schlegelberger und die anderen Angeklagten die schmutzige Arbeit übernahmen, die die Staatsführer forderten, und das Justizministerium als ein Werkzeug zur Vernichtung der jüdischen und polnischen Bevölkerung, zur Terrorisierung der Einwohner der besetzten Gebiete und zur Ausrottung des politischen Widerstandes im Inland benützten."
"Die höchste Strafe war die lebenslange Freiheitsstrafe."
Der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling.
"Also schon interessant, dass die Juristen offensichtlich hier auch anders behandelt worden sind als andere Berufsgruppen, beispielsweise die Ärzte. Im Ärzteprozess in Nürnberg gab es etliche Todesurteile. Der Nürnberger Juristenprozess hat ja diesen Ausspruch geprägt, dass der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen war. Und das ist, denke ich, ein ganz gutes Bild dafür, was Juristen tatsächlich tun und wofür sie auch verantwortlich sind."
Unter deutschen Rechtsexperten stieß der Nürnberger Prozess jedoch auf Ablehnung. Sie werteten das Verfahren als "Siegerjustiz" und "Rache am politischen Gegner". Der nordrhein-westfälische Justizminister Artur Sträter erklärte im Juni 1947:
"In den Sondergerichten haben oft Männer gesessen, die unvorstellbares Leid verhindert haben. Der deutsche Richter in seiner Gesamtheit ist im Dritten Reich intakt geblieben, er hat nicht vor Hitler kapituliert."
Eine Ansicht, die erst mehr als vier Jahrzehnte später revidiert wurde, mit der Ausstellung "Justiz und Nationalsozialismus", einer vom Bundesjustizministerium im Jahr 1989 erarbeiteten Materialsammlung von 2000 Schriftstücken und Fotos. Die Dokumentation ist der erste ernsthafte Versuch aus den Reihen der Justiz, sich mit der NS-Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen. Das Ausstellungskonzept erarbeitete Gerhard Fieberg, damals Mitarbeiter des BMJ, zuletzt Präsident des Bonner Bundesamtes für Justiz. Bereits 1950, so Fieberg, wurden die ersten Verurteilten des Nürnberger Juristenprozesses entlassen, der letzte kam 1956 frei.
"Auf deutschen Druck hin von den Amerikanern begnadigt; und dann in den 50er Jahren als freie Leute in der Bundesrepublik lebten, dort entweder Pensionäre waren oder aber gut gehende Anwalts- und Notariatspraxen betrieben und von der bundesdeutschen Justiz nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten."
Ohne frühere NSDAP-Mitglieder, so zeigte sich schon bald nach Kriegsende, kam die westdeutsche Justiz nicht aus. Nur ein Drittel der Richter wurde entlassen, in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR waren es dagegen 80 Prozent. Die radikale Entnazifizierung im Osten hatte jedoch fatale Folgen, denn die neuen sogenannten Volksrichter fällten im Namen einer sozialistischen Gesetzlichkeit zahllose Unrechtsurteile.
Im Westen hatten belastete Juristen hingegen kaum strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Nicht ein Richter der Sondergerichte oder des Volksgerichtshofes wurde von bundesdeutschen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Die Justiz sprach sich selbst frei. Einer der wenigen, die dagegen protestierten, war Reinhard Strecker. Als Student an der Freien Universität Berlin wollte er 1959 Unrechtsurteile aus der NS-Zeit veröffentlichen, mit Verweisen auf die bruchlosen Karrieren der verantwortlichen Juristen nach 1945. Da ihm die Archive westdeutscher Gerichte verschlossen blieben, fuhr er nach Warschau und Prag.
"Und dafür suchte ich Mitstreiter in der FU. Voll besetztes Auditorium Maximum: Und ich forderte auf, bei mir mitzuarbeiten, und dann ergriff ein Dekan das Mikro und sagte, also, was ich da täte, das sei das Letzte an nationaler Verworfenheit. In der Weimarer Zeit hätte man Leute wie mich ins Zuchthaus gesteckt, und da gehörte ich auch hin."
Reinhard Strecker nahm zudem Hilfe aus Ost-Berlin an, was ihm in Zeiten des Kalten Krieges den Vorwurf einbrachte, Propaganda für die DDR zu betreiben. Im November 1959 präsentierten Strecker und seine Mitstreiter in Karlsruhe der Öffentlichkeit Dutzende Fälle. Die von Strecker organisierte Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" löste empörte Reaktionen aus. Politiker verstanden sie als Generalangriff auf die Justiz, die SPD schloss einige beteiligte Studenten aus der Partei aus. Nur Generalbundesanwalt Max Güde zeigte sich erschrocken angesichts des Materials. Immerhin führte die große Resonanz der Ausstellung in den Medien zu einer politischen Debatte über den Umgang mit NS-Juristen. Personelle Konsequenzen blieben jedoch aus. Der Anteil der Juristen, die schon im Dritten Reich tätig gewesen waren, lag in den 1950er Jahren an den Landgerichten bei knapp 70 Prozent, an den Oberlandesgerichten bei fast 90 Prozent und am Bundesgerichtshof bei 75 Prozent. Allerdings sagen die Zahlen allein noch nichts über das Verhalten des Einzelnen aus.
Begünstigt wurde die Selbstentlastung der Justiz von verschiedenen Amnestien und Verjährungsfristen. Der ehemalige Justizmister Thomas Dehler erklärte 1965 im Bundestag:
"Zu unserem Recht gehört auch, dass Schuld, dass jede Schuld verjährt."
"Und das hat in noch höherem Maße dazu beigetragen, dass hier natürlich ganze Personengruppen in sehr, sehr großer Zahl von Strafverfolgung befreit wurden."
Der Historiker Manfred Görtemaker:
"Da das aber maßgeblich vom BMJ getragen wurde in der Gesetzgebung, ist natürlich die Frage schon erlaubt und interessant, inwieweit das BMJ oder Personen im BMJ daran eben aktiv mitgewirkt haben."
Die personellen Verbindungen zwischen Reichsjustiz- und Bundesjustizministerium muss die Kommission erst noch im Einzelnen erforschen, doch Manfred Görtemaker und Christoph Safferling können bereits heute auf einige bekannte Fälle verweisen.
"Es gibt ja erstaunliche Kontinuitäten, wenn Sie etwa an das Familienrecht denken oder an das Strafrecht denken, das sind z.T. die gleichen Personen, die im Reichsjustizministerium für diese Abteilung zuständig waren, für diese Referate, und dann auch wiederum Referatsleiter im BMJ geworden sind. Und dass sie diesen Spagat hinbekommen haben, von der Justiz des Dritten Reiches nahtlos in die Justiz der Bundesrepublik überzuwechseln, das ist aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar, aber es hat offensichtlich funktioniert.
Maßfeller z. B. war ja im Reichssicherheitshauptamt unter Eichmann tätig und hat einen Kommentar verfasst zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz 1936, also der hatte offensichtlich schon die nationalsozialistische Ideologie soweit verinnerlicht. Er war dann später tatsächlich im Bundesjustizministerium auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, im Familienrecht wieder tätig, das nimmt doch Wunder.
Oder auch Herr Schafheutle beispielsweise: Schafheutle war im Reichsjustizministerium Abteilungsleiter für Strafrecht und hat diese Tätigkeit dann von November 1950 an auch im Bundesjustizministerium wieder ausgefüllt. Als wäre nichts geschehen, hat er einfach in der gleichen Position weiter gearbeitet und jetzt plötzlich ein demokratisches Strafrecht reformieren sollen.
Eduard Dreher war in den 40er Jahren für etliche Jahre in Innsbruck als Sonderstaatsanwalt tätig und war dort auch verantwortlich für eine ganze Reihe von Todesurteilen. Und Eduard Dreher hat schließlich in den 68er Jahren dafür gesorgt oder war mit dafür verantwortlich, dass die sogenannte kalte Verjährung eingetreten ist, dass also NS-Täter, wegen Beihilfe zum Mord oder Beihilfe zum Totschlag konnten sie nicht mehr verurteilt werden, weil die Beihilfe-Strafbarkeit dann bereits verjährt war."
Angesichts zahlreicher "Altlasten" aus der NS-Zeit ist es erstaunlich, wie unproblematisch der Aufbau des demokratischen Rechtsstaates in der Bundesrepublik verlief.
"Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter im Justizapparat sich immer als Helfer gesehen haben, dass sie sich haben instrumentalisieren lassen vom politischen Apparat, dass sie Fachleute waren und dass sie sich dann in den Dienst des jeweiligen politischen Systems gestellt haben. Und das gilt für das Dritte Reich genauso wie für die Bundesrepublik."
"Gestern Hitlers Blutrichter – heute Bonner Justiz-Elite" lautete der provozierende Titel einer Ost-Berliner Broschüre aus dem Jahr 1957. Gab es – ähnlich wie im Auswärtigen Amt – im BMJ ein Netzwerk ehemaliger NS-Juristen, die sich in der Bundesrepublik wechselseitig protegierten? Justizminiserin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Ich bin ja gerade sehr gespannt, wieweit gab es Verknüpfungen, Verwicklungen, wieweit ist aber auch vielleicht versucht worden, Einfluss zu nehmen, dass weitere Kameraden aus früheren Zeiten dann im damaligen Bundesjustizministerium wieder eingestellt und beschäftigt wurden. Ich denke, da wird es Anhaltspunkte zu geben."
"Was man schon sehen kann, ist, dass beispielsweise aus den Landesjustizverwaltungen her persönliche Bekanntschaften eine Rolle gespielt haben bei der Besetzung von Ministerialposten. Die Rekrutierungspolitik insgesamt ist bislang im Grunde ein Buch mit sieben Siegeln. Da können wir noch keine Aussage dazu treffen."
Dazu werden Christoph Safferling und Manfred Görtemaker in den Keller des BMJ hinabsteigen, wo alle Personalakten des Ministeriums von 1949 bis heute liegen. Einen ersten Blick konnten sie bereits in das Archiv werfen.
"Wir haben ein paar Akten uns angesehen, also so einfach willkürlich rein gegriffen und haben die Akte von einem Herrn Dr. Marquardt gefunden, der auch später im Bereich des Zivilrechts und der Rechtspflege Abteilungsleiter war. Und es hat sich herausgestellt, in seinem Personalblatt gleich vorne dran stand, dass er Sturmbannführer der SA, also doch ein relativ hohes Tier schon in der SA war.
Der Eindruck bisher ist, dass diese Akten durchaus brisant sind, denn natürlich sind die Belastungen aus der NS-Zeit z.T. sehr schwerwiegend, das ist aber bisher nur ein erster Eindruck. Wir können jetzt daraus keine weitergehenden Schlussfolgerungen ziehen. Wir wissen vor allem nicht, ob das eben flächendeckend der Fall ist oder ob das nur Einzelfälle sind."
In zwei bis drei Jahren will die Kommission die Ergebnisse ihrer Untersuchung vorlegen. Was erwartet die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Arbeit?
"Natürlich ist es am Spannendsten im Bereich des Strafrechts, Amnestie, Wiedereinführung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Debatten über eine Wehrstrafgerichtsbarkeit, politisches Strafrecht, das sind ja die ganz brisanten Fragen, aber auch Familienrecht, was ja auch von Vorstellungen, Werten, Ideologien immer mit geprägt ist, ist glaube ich ein Bereich, wo ich auch hoffe, dass es da Bewertungen gibt, wie weit möglicherweise mit den Vorstellungen, die man in der Zeit von 33 bis 45 in der NSDAP hatte, dann auch noch im Ministerium gearbeitet hat."