Archiv

Braunkohle
Streit über Rechtsgrundlage für Rodungen im Hambacher Forst

Der Hambacher Forst gehört RWE und hier soll Braunkohle gebaggert werden. Jetzt sollen die Baumhäuser der Waldbesetzer entfernt und Bäume gefällt werden. Das ist möglicherweise rechtwidrig, denn noch ist ein Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Von Vivien Leue |
    Spezialkräfte der Polizei in schwarzer Montur blicken im Wald zu den Baumhäusern.
    Spezialkräfte der Polizei im Hambacher Forst (PA/dpa/Oliver Berg)
    Die Eilanträge der Klimaaktivisten hat ein Kölner Gericht gestern abgelehnt: Die Kommunen Kerpen und Düren dürfen durch die Polizei die Anti-Braunkohle-Protestdörfer im Hambacher Forst im Rheinland weiter räumen – begründet wird die Notwendigkeit mit unzulänglichem Brandschutz.
    Doch noch ist ein Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig, mit dem der BUND-Landesverband NRW die Abholzung verhindern will. Sollte das Gericht im Oktober entscheiden, dass der Wald nach Maßgabe einer EU-Richtlinie schützenswert ist, könnte ein beträchtlicher Teil des Waldes schon verschwunden sein.
    Abrodung schafft Tatsachen
    Pressevertreter dürfen den Wald wegen der Gefahr, die vom Baumfällen ausgeht, gerade nicht betreten. Unsere Reporterin Vivien Leue berichtet, dass gestern bereits erste kleinere Bäume entfernt worden seien. Um die zehn Baumhausdörfer, die über den ganzen Wald verteilt seien, erreichen zu können, müssten nun mit schweren Räumfahrzeugen große Schneisen durch den Wald geschlagen werden.
    RWE lässt nun offenbar bereits Bäume fällen, obwohl die Rodungssaison noch gar nicht begonnen hat – und an diese Saison-Vorgabe muss sich auch RWE als Eigentümer des Waldes halten. Auf Nachfrage erklärte einer Sprecher der zuständigen Stadt Kerpen der DLF-Reporterin, man wäge genau ab, welche Bäumen aus Umweltschutzgründen stehen bleiben sollten, und verschone auch hundertjährige Bäume. Aber auch hier könnten Tatsachen geschaffen werden, bevor jemand die Szene wieder in Augenschein nehmen kann.