Die geplante Gesetzesänderung verwässere den Unterschied zwischen profitorientierter Schleuseraktivität und humanitärer Nothilfe, heißt es in einer Erklärung, die unter anderem von Amnesty International und Ärzte ohne Grenzen unterzeichnet wurde. In der Folge könne das Retten vor dem Ertrinken auf dem Fluchtweg mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Der Geschäftsführer der Organisation SOS Humanity, Rummenhohl, sprach von einem Kriminalisierungsversuch von humanitären Helfern.
Die betroffenen Organisationen fordern, Sanktionen gegen humanitäre Hilfe ausdrücklich auszuschließen. Das Bundesinnenministerium hat die Bedenken als unbegründet zurückgewiesen.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.