Staatsgerichtshof
Bremen: AfD scheitert mit Beschwerden gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl

Der Ausschluss der Bremer AfD von der Bürgerschaftswahl im Mai 2023 war rechtens.

    Auf einem Wahlplakat steht AfD.
    Der Ausschluss der AfD aus der Bremer Bürgerschaftswahl 2023 war rechtens. (imago / Steinach / Sascha Steinach)
    Das entschied der Staatsgerichtshof der Hansestadt und wies eine Beschwerde der Partei zurück. Damit steht fest, dass die Bremer Bürgerschaftswahl nicht wiederholt werden muss.
    Weil der zerstrittene AfD-Landesverband zwei konkurrierende Kandidatenlisten eingereicht hatte, war er nicht zur Wahl zugelassen worden. Der Staatsgerichtshof bestätigte mit dem jetzigen Urteil eine Entscheidung des Bremer Wahlprüfungsgerichts vom vergangenen Jahr, das die AfD-Beschwerde ebenfalls abgewiesen hatte.
    Diese Nachricht wurde am 16.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.