Derzeit sitzen 709 Abgeordnete im Bundestag; 598 sollen es eigentlich sein. Wegen zahlreicher Überhang- und Ausgleichsmandate ist das Parlament bei der vergangenen Bundestagswahl auf Rekordgröße angewachsen – und nach der kommenden Wahl könnte die Zahl der Abgeordneten noch weiter ansteigen.
Weil befürchtet wird, dass das Parlament dann auf auf mehr als 800 Sitze anwachsen könnte und arbeitsunfähig wird, diskutiert man seit Jahren darüber, wie dies verhindert werden könnte. Alle Fraktionen fordern deshalb eine Wahlrechtsreform – doch die Debatte galt lange als festgefahren.
Brinkhaus will Sitzzahl auf 750 erhöhen
Ein Vorschlag von Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus bringt nun Schwung in die Diskussion: Der CDU-Politiker schlägt ein Höchstgrenze von 750 Abgeordneten vor – also mehr als derzeit im Bundestag sitzen. Dazu soll im Wechsel jeweils ein Überhangmandat nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert und ein Direktmandat gestrichen werden.
Kritik für Brinkhaus' Vortoß kommt auch von der CSU: "Dieser Vorschlag hat uns doch sehr überrascht, weil er innerhalb der Unionsschwestern nicht abgestimmt war", sagte Michael Frieser im Dlf. Der CSU-Politiker sitzt mit Direktmandat im Bundestag. Brinkhaus versuche die Größe des Bundestages, die durch Ausgleichsmandate bei den Listenmandatsträgern entstehe, auf der anderen Seite bei den Direktbewerbern zu lösen, so Frieser.
Frieser sieht hier einen "Systembruch": Die Panik, dass der Deutsche Bundestag zu groß werden könnte, rechtfertige nicht, dass das gesamte Wahlrecht in seinen Fundamenten ad absurdum geführt werde.
Das Interview in voller Länge:
Peter Sawicki: Die Zeit läuft davon. Auf den letzten Metern kommt jetzt der neue Vorschlag von Ralph Brinkhaus. Wann gibt die CSU ihre Blockadehaltung auf?
Michael Frieser: Wir haben keine Blockadehaltung. Deshalb müssen wir sie auch nicht aufgeben, Herr Sawicki. Aber dieser Vorschlag hat uns doch überrascht, weil er vor allem auch innerhalb der Unions-Schwestern nicht abgestimmt war. Deshalb, glaube ich, müssen wir noch ein bisschen darüber reden. Von Endzeit kann auch keine Rede sein. Eine solche Reform lässt sich natürlich auch noch im September und Oktober beschließen.
"Das widerspricht unserem System des personalisierten Verhältniswahlrechts"
Sawicki: Das klingt optimistisch. – Gehen wir kurz noch auf Ralph Brinkhaus und seinen Vorschlag ein. So wie das jetzt bei Ihnen klingt, stören Sie sich an dem Stil zunächst einmal, dass das nicht vorher abgesprochen war.
Frieser: Nein.
Sawicki: Warum haben Sie denn inhaltlich etwas daran auszusetzen?
Frieser: Dass man das gerne mal vorher vielleicht auch unter den Partnern in einer solchen Koalition abspricht, bevor man mit so was an die Öffentlichkeit geht, ist das eine. Ich habe Verständnis für den Fraktionsvorsitzenden. Der will natürlich auch einen Gordischen Knoten durchschlagen. Aber wir müssen einfach deutlich sagen, dass ein Vorschlag, der am Ende Wahlkreisbewerbern, Menschen, die sich um ein Mandat bewerben, dieses Mandat, obwohl sie es gewonnen haben, nicht zuteilt, ist aus unserer Sicht quasi verfassungswidrig. Das ist die sogenannte Nichtzuteilung oder Kappung. Deshalb glauben wir, dass man mit diesem Vorschlag wirklich nicht weiterkommt.
Sawicki: Warum ist das verfassungswidrig?
Frieser: Erst mal ist es ein Systembruch. Man versucht, die Größe des Deutschen Bundestages, der durch Ausgleichsmandate bei den Listenmandatsträger entsteht, auf der anderen Seite bei den Direktbewerbern zu lösen. Wir haben immer noch nur 299 Abgeordnete, die sich um einen direkten Wahlkreis bewerben, dort gewonnen haben. Wir haben aber über 400 Listenmandatsträger. Dieses Missverhältnis, das bereits jetzt besteht, wird dadurch noch einmal ein Stück weit in die falsche Richtung geschoben, und da sagt das Verfassungsgericht bisher absolut eindeutig, ihr könnt nicht auf der einen Seite, was ihr auf den Listenmandatsträgern lösen wollt, bei den Direktwahlkreisen lösen. Das ist ein Systembruch, das widerspricht unserem System des personalisierten Verhältniswahlrechts. Deshalb halten wir das für nicht machbar.
"Bewerbung um einen Direktwahlkreis nützt der Demokratie"
Sawicki: Aber eine Verfassung kann man ja auch immer anpassen, wenn es ein vernünftiger Vorschlag ist. Warum möchten Sie sich da nicht auf die anderen Parteien zubewegen?
Frieser: Wir bewegen uns ja auf die anderen Parteien zu, indem wir auch einen Vorschlag vorgelegt haben, der genauso einen Mechanismus beinhaltet, bei dem wir eine Begrenzung nehmen könnten. Wir glauben nur nicht, dass dieses Missverhältnis, dass man Direktwahlkreise hat – die haben wir, für die haben wir uns mal entschieden, das ist die direkteste Form der Demokratie, dass Menschen wirklich eine ganz bestimmte Person und nicht nur eine Liste wählen können, die jemand anders aufgestellt hat -, dass wir an dieser Stelle ein Problem lösen, das auf der anderen Seite entsteht. Wir glauben nach wie vor, dass die Bewerbung um einen Direktwahlkreis wirklich auch der Demokratie deutlich nützt, und insofern, glaube ich, können wir an dieser Stelle dieses Problem tatsächlich nicht klären.
Man kann natürlich zum Beispiel schon mit einem Mechanismus, dass man sagt, man zieht eine Grenze ein. Wir haben mal vorgeschlagen zum Beispiel 699. Da hätten wir 299 Wahlkreise, aber 400 Listenmandatsträger, also auch schon ein deutliches Missverhältnis, aber um die Sache zu befrieden, um dann zu sagen, was über diese Grenze hinausgeht nach dem wirklich aktuell geltenden Wahlrecht, das würden wir proportional im Verhältnis der Zweitstimmen der Parteien, die sich bewerben, der Fraktionen am Bundestagswahlabend wieder proportional einkürzen. Das kann man machen, denn auch diese Kappung birgt über dieses nicht Zuteilen von Mandaten natürlich ganz, ganz große Schwierigkeiten und Gefahren, weil sie das ja herunterbrechen müssen auf die einzelnen Landeslisten.
Da fängt die Schwierigkeit an, denn Sie müssten ja einen Parameter, eine Grenze, eine Möglichkeit, einen Weg finden, welche Mandatsträger das eigentlich sind, die dann kein Mandat bekommen, welcher Wahlkreis wird dann nicht vertreten sein. Das können Sie nicht nach den absolut abgegebenen Stimmen organisieren. Das können Sie nicht nach den Prozenten organisieren. Dafür sind die Wahlkreise viel zu unterschiedlich. Sie können es aber auch nicht nach dem Abstand vom Erst- zum Zweitplatzierten organisieren, denn das hängt immer an der Frage der Anzahl der Bewerber. Das heißt am Ende des Tages: Die Menschen, die in einem Wahlkreis Stimmen abgeben, hätten gar keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, und das ist ein Weg, den wir wirklich für brachial und deshalb auch gegen die Verfassung ansehen.
"Auch den Zuschnitt der Wahlkreise anschauen"
Sawicki: Das hört sich jetzt zum Teil ziemlich kompliziert an, aber die Wahlrechtsreform ist ja auch kein leichtes Thema. Aber trotzdem: Wenn Sie zum Beispiel sagen, an den Wahlkreisen, an den Direktmandaten soll nichts geändert werden, und man begrenzt zumindest oder schafft sie möglicherweise ab – davon war ja auch schon mal die Rede – die Überhangmandate und die Ausgleichsmandate, da sagen wiederum die Oppositionsparteien, Grüne, Linke, FDP, dass das Parteien wie der CSU, die ja viele Direktmandate hat, überproportional nützt. Müssen Sie nicht auch irgendwo Abstriche machen?
Frieser: Natürlich! Das klingt immer so, als ob die CSU ein Anrecht auf Direktmandate hat. Jeder kann in einem Wahlkampf ein Mandat erringen. Das gilt nicht nur für die Union; das gilt nicht nur für die CSU. Dass die Opposition auf ihre Listenmandate guckt, weil sie sich ausschließlich aus diesen Ausgleichsmandaten speist, dafür habe ich natürlich absolutes Verständnis.Aber schauen Sie: Zum Beispiel 2013 galt dasselbe Wahlrecht wie bei 2017 auch, und da hatte die CSU auch Listenmandate. Wir würden bei jeder Reform natürlich gleichermaßen trotzdem verlieren.
Es bleibt aber natürlich festzuhalten, dass wir am Ende des Tages immer sehen müssen, dass es kein besonderes Missverhältnis gibt. Die deutsche Verfassung, aber auch der Bundestag, der Gesetzgeber hat sich entschieden, genau dieses Verhältnis aus möglichst gleich vielen Listenmandatsträgern und möglichst gleich vielen Wahlkreisabgeordneten herzustellen, und dieses System anzukratzen, das ist nun eine wirkliche Grundsatzentscheidung.
Deshalb sagen wir, das sollte man nicht machen vor allem nicht im Hinblick auf die kommende Wahl. Wolfgang Schäuble selbst hat seine Wahlreform-Kommission, in der ich von Anfang an Mitglied war, mit den Worten begonnen, wir suchen eine Lösung für die Wahl 2025, weil ein Parlament unter keinen Umständen in Verdacht kommen soll, dass es seine eigene nächste Wahl, um quasi seine Pfründe zu sichern, organisieren soll, sondern dass man das für die darauffolgende Wahl macht. Deshalb schlagen wir selbstverständlich, Herr Sawicki, ganz kurz noch, einen Kompromiss für die Reform vor. Freilich muss man sich da auch die Wahlkreise anschauen, ihren Zuschnitt anschauen.
Sawicki: Weniger vielleicht? Weniger Wahlkreise?
Frieser: Vielleicht auch weniger. Natürlich, keine Frage. Aber das ist im Augenblick ein Zeitproblem, denn Wahlkreise können Sie nicht mehr bis _21 zuschneiden, neu zuschneiden.
"Nicht mit der Brechstange"
Sawicki: Aber, Herr Frieser, Zeitproblem. Da muss ich jetzt mal eingreifen, weil die Zeit hatten Sie eigentlich schon lange gehabt. Ich hatte ja erwähnt, dass Norbert Lammert ja schon in seiner Amtszeit, die auch relativ lang war, dieses Problem angesprochen hat. Und wenn nichts passiert vor der kommenden Wahl, hat die FAZ beispielsweise ausgerechnet, könnte der Bundestag ab dem kommenden Jahr, nach der kommenden Wahl 100 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr kosten, Steuergelder. Können Sie das verantworten, auch als Parlamentarier, der sich um das Ansehen des Parlaments ja dienstlich kümmert?
Frieser: Herr Sawicki, da darf ich schon mal etwas widersprechen. Das Ansehen des Parlaments wird in erster Linie mal durch seine Arbeitsfähigkeit bestimmt. Kann und darf und muss der Deutsche Bundestag arbeiten können?
Sawicki: Kann er das mit 800 Abgeordneten?
Frieser: Im Augenblick ist das wohl unstrittig. Jetzt zu sagen, wir verlassen uns auf Umfragen von election.de – und Sie kennen ja diese ganzen Seiten, die dort abgebildet sind. – Wir haben in dieser Reformkommission immer festgestellt, dass sich ohne Ergebnisse eine wirkliche Hochrechnung bei unserem komplizierten Wahlsystem überhaupt nicht anfertigen lässt. Ja, wir sind auch der Auffassung, der Bundestag darf nicht viel größer werden, als er im Augenblick ist. Deshalb ja unser Kompromissvorschlag, bereits für die nächste Wahl eine Grenze einzuziehen bei 699. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, Herr Sawicki. Wir müssen aufpassen, dass wir an dieser Stelle auch nicht das Vertrauen verlieren.
Man darf aber auch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und jetzt so tun, als ob die Panik, wir müssen 800 werden, es rechtfertigen könnte, dass wir das gesamte Wahlsystem in seinen Fundamenten ad absurdum führen. Das darf nicht passieren und deshalb muss es maßvoll sein, deshalb muss man aufpassen, dass man sowohl bei der Berechnung etwas tut, dass man auf der anderen Seite aber sich auch die Wahlkreise anschaut und übrigens auch – das ist ein Teil von Herrn Brinkhaus‘ Vorschlag – die ausgleichslosen Überhangmandate, die das Verfassungsgericht als absolut in Ordnung angesehen hat. Das sind die Grundlagen für eine Wahlreform, aber nicht mit der Brechstange.
Sawicki: Wir haben noch ein paar Sekunden. Ganz kurz: Stichwort Zeit. Kommt diese Reform vor der kommenden Bundestagswahl, ja oder nein?
Frieser: Wir werden alles tun und schauen, dass wir das auf jeden Fall auch noch entweder im September oder Oktober über die Bühne kriegen können.
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