Nach Argumentation der beiden EU-Mitglieder sind die Staatsbeihilfen für Atomenergie nicht mehr zeitgemäß, erklärte Dlf-Korrespondentin Tonia Koch, die regelmäßig über Verhandlungen am EuGH berichtet. Umstritten aus Sicht der Kläger: Der britische Staat habe sich unter anderem zu Ausgleichszahlungen an die Betreiber verpflichtet – sofern ein vorzeitiger Ausstieg aus der Atomkraft in Großbritannien zu erwarten sei.
Auseinandersetzung betrifft auch den Euratom-Vertrag
Österreich und Luxemburg ginge es darum, so Koch, dass Beihilfen für andere erneuerbare Energieformen genehmigt werden sollten. "Und Österreich ist auch der Auffassung, dass es deshalb eine Reform des sogenannten Euratom-Vertrages geben muss," erklärte Tonia Koch weiter: "Dieser wurde ja vor Jahrzehnten geschlossen, um gerade die Versorgung der EU mit Atomstrom sicherzustellen." Der Vertrag ließe aktuelle Entwicklungen im Energiesektor außer Acht, etwa die Hinwendung zu erneuerbaren Energien - wenngleich noch eine Reihe von EU-Ländern auf die Atomkraft setzen, wie zum Beispiel Frankreich, Tschechien oder auch Finnland
Von der Entscheidung des EuGH ist das scheidende EU-Mitglied Großbritannien betroffen. Bis Ende 2020 gilt für sein Verhältnis zur EU eine Übergangsfrist. In dieser sollen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union Vereinbarungen über das künftige Verhältnis neu geregelt und beschlossen werden. Dementsprechend schätzt Dlf-Korrespondentin Tonia Koch, dass die Richter am EuGH über Beihilfen für den Bau des Reaktors Hinkley Point C noch in diesem Jahr entscheiden.