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Brustimplantate
Hohe Haftstrafe für Firmengründer

Rund zehn Jahre lang hatte das französische Unternehmen PIP Brustimplantate aus Industriesilikon hergestellt. In einem ersten Strafprozess wurde nun der Firmengründer zu vier Jahren Haft verurteilt. Doch die juristische Aufarbeitung endet damit wohl noch lange nicht.

    Ein Brustimplantat der Firma PIP
    Ein Brustimplantat der Firma PIP (dpa / picture alliance / Alexandre Marchi)
    Ein Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass Jean-Claude Mas seine Kunden jahrelang bewusst täuschte. Der heute 74-Jährige hatte mit seinem Unternehmen Poly Implants Prothèses (PIP) Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Mas kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen.
    Vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter von PIP wurden von dem Gericht in Marseille ebenfalls schuldig gesprochen. Sie kamen mit leichteren Strafen davon.
    Der Skandal war 2010 bekannt geworden, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Behörden, darunter in Frankreich und Deutschland, empfahlen deswegen in einer beispiellosen Aktion ein vorsorgliches Herausoperieren der PIP-Brustimplantate.
    Nebenkläger TÜV Rheinland
    Weltweit implantierten Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Viele von ihnen treten in dem Strafprozess als Nebenkläger auf - ebenso der TÜV Rheinland, der für die Zertifizierung der Implantate und des PIP-Qualitätssicherungssystems zuständig war.
    Mitte November hatte das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon den TÜV Rheinland zu einer Millionenstrafe verurteilt. Dieser sei haftbar, weil er gegen seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verstoßen habe. Der TÜV kündigte an, das Urteil anzufechten.
    Kein Ende der Aufarbeitung absehbar
    Der ehemalige Firmenchef Mas beteuerte in dem Prozess, dass sein Gel nicht giftig oder gefährlich gewesen sei. Die mündliche Verhandlung war bereits Mitte Mai zu Ende gegangen.
    Experten erwarten, dass sich die juristische Aufarbeitung des Skandals auch nach dem Urteil noch lange hinziehen könnte. So sind die Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und Insolvenzbetrug noch im Gange.