Bundestagswahl
BSW will heute Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss einreichen

Das Bündnis Sahra Wagenknecht will am Mittag seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss des Parlaments einreichen.

    Sahra Wagenknecht vor unscharfen Lichtern in leichter Untersicht
    Will noch nicht aufgeben: Sahra Wagenknecht ist die Namensgeberin der Partei BSW. (picture alliance / Panama Pictures / Christoph Hardt)
    Es ist der letztmögliche Tag für diesen Schritt, da zwei Monate nach der Wahl die Frist zur Anfechtung des Ergebnisses abläuft. Ziel der Partei ist eine bundesweite Neuauszählung aller Stimmzettel. Das BSW war am 23. Februar laut dem amtlichen Endergebnis nur sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Zum Überwinden der Sperrklausel fehlten lediglich rund 9.500 Zweitstimmen. Die Partei macht mögliche Fehler bei der Auszählung geltend und geht davon aus, dass sie gegebenenfalls doch im Bundestag vertreten sein müsste. In solch einem Szenario hätte die derzeit geplante schwarz-rote Koalition keine Mehrheit mehr.
    Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hatte zunächst keinen Erfolg. Sollte auch der Einspruch beim Bundestag abgelehnt werden, wäre noch eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe möglich.
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.