Am 1. Januar 2023 hatte das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV, abgelöst. Seitdem wurde immer wieder über Änderungen diskutiert. CDU und CSU forderten härtere Sanktionen. Jetzt plant die Ampelkoalition strengere Auflagen für Bürgergeld-Empfänger. Mehr Menschen sollen damit zur Aufnahme einer Arbeit bewegt werden.
Welche Änderungen plant die Regierung?
Das Arbeitslosengeld II, der Vorgänger vom Bürgergeld, zu reformieren, war in dieser Wahlperiode ein Herzensanliegen der SPD. Mit dem Bürgergeld sollten Sanktionen wie Leistungskürzungen der Geschichte angehören, lediglich „Totalverweigerern“ sollten Leistungen gekürzt werden. „Der Geist des Bürgergelds ist der der Solidarität, des Zutrauens, der Ermutigung“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Ende 2022.
Doch eineinhalb Jahre später stehen Verschärfungen an. Aufgrund der Steuereinnahmen, die geringer ausfielen als erwartet, und der schwächelnden Wirtschaft möchte die Ampelkoalition Anreize für Arbeit setzen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, müsse wieder mit erhöhten Kürzungen rechnen. Neu ist, dass die Zumutbarkeit neu definiert wird. Demnach gelten Arbeitswege von bis zu drei Stunden täglich als zumutbar. Vorher lag die Grenze bei zweieinhalb Stunden.
Wer nun ohne triftigen Grund Arbeit, Ausbildung oder eine Eingliederungsmaßnahme verweigert, oder Schwarzarbeit nachgeht, dem drohen Kürzungen von bis zu 30 Prozent für drei Monate.
Zudem soll die Karenzzeit für das sogenannte Schonvermögen halbiert werden. Wer Bürgergeld bezieht, durfte bislang Erspartes von bis zu 40.000 Euro ein Jahr lang behalten, ohne dass es Abzüge gab. Nun soll damit nach sechs Monaten bereits Schluss sein. "Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung und ist nicht dafür da, das Vermögen einzelner abzusichern“, heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium.
Verabschiedet ist das Vorhaben noch nicht. Im September ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Ende des Jahres soll der Haushalt für 2025 beschlossen werden.
Reaktionen auf das Vorhaben
„Das kann man so machen“, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert zur Zumutbarkeit der Pendlerzeiten im ZDF. Gleichzeitig dämpfte er Erwartungen, dass durch die Verschärfungen Hunderttausende Menschen im Arbeitsmarkt dazugewonnen werden könnten. Die Annahme, da säßen Hunderttausende faule Leute, die alles dafür täten, um nicht arbeiten zu müssen, sei fachlich falsch.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wies Kritik, dass die geplanten Änderungen drastisch seien, zurück. Die Änderungen seien ein Kompromiss. Er sagte, es habe schon immer Mitwirkungspflichten und Sanktionen gegeben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigt Zustimmung für die Trendumkehr. Auf X schrieb er: „Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert. Das ist sozial gerecht und in Zeiten des Arbeitskräftemangels ökonomisch klug.“
Was die Einführung des Bürgergeldes bisher gebracht hat
Mit dem Bürgergeld sollten Menschen durch Bildung längerfristig in den Arbeitsmarkt gebracht werden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt aber nur eine langsame Zunahme bei Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des Bürgergelds. Im November 2023 waren es zwar rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Bei rund vier Millionen Erwerbslosen ist das aber nur eine Minderheit.
Die Änderungen brachten für Betroffene bisher ein höheres Schonvermögen und eine Schonfrist von einem Jahr bei einer zu großen Wohnung. Der Sozialverband Deutschland warnte im Dezember 2023 in der aktuellen politischen Debatte davor, Geringverdienende gegen Transferberechtigte auszuspielen und damit die Gesellschaft zu spalten.
Außerdem mahnte das Bündnis, die Fakten im Blick zu behalten, "statt Vorurteile zu schüren". Denn ein Teil der 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden stehe dem Arbeitsmarkt wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie sich bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden, gar nicht zur Verfügung.
Der Anteil der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger lag 2023 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei rund 3,9 Millionen. Dazu gab es knapp 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld.
Was sich 2024 beim Bürgergeld geändert hat
Das Bürgergeld wurde 2024 für rund 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder in der Grundsicherung um gut zwölf Prozent erhöht. Das war die größte Erhöhung bisher überhaupt.
Für Alleinstehende heißt das 61 Euro mehr und damit ein neuer monatlicher Regelsatz von 563 Euro. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro (vorher 451 Euro). Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. 2025 soll die Steigerung nur noch sehr gering ausfallen.
Die Erhöhung ist nicht willkürlich, sondern folgt einer gesetzlichen Regelung. Diese berücksichtigt die jährliche Entwicklung von Preisen und Löhnen. Mit den stark gestiegenen Lebenshaltungskosten folgte deshalb eine deutliche Anhebung der Regelsätze.
Die Inflation fließt neuerdings schneller in die Berechnung ein als bisher. Deshalb kritisierte CDU-Chef Friedrich Merz im Dezember 2023 die geplante Erhöhung als zu hoch. Bürgergeld-Empfänger sollten einen Anreiz haben, eine Arbeit aufzunehmen.
Wie sieht das Konzept der CDU zum Bürgergeld aus?
Die CDU will das Unterstützungssystem des Bürgergelds, dem sie selbst zugestimmt hat, umbauen. Der CDU-Vorstand beschloss dazu einstimmig ein Konzept.
Demnach soll das Bürgergeld durch eine "Neue Grundsicherung" ersetzt werden. Als Argumente dafür nennt die CDU, das Bürgergeld sei vom Namen her irreführend und Ausdruck des Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens. Außerdem wird als Grund der Arbeitskräftemangel genannt.
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