Sie heißt Nur und ist eines von 50 syrischen Flüchtlingskindern, die 2017 in einem Lager in Jordanien fotografiert wurden - alle sieben Jahre alt, so der niederländische Außenminister Stef Blok. Blok hat das Porträt von Nur noch im selben Jahr mit nach New York genommen, um es auf einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats demonstrativ in die Höhe zu halten: "Ich bin selbst Vater und mit Sicherheit nicht der einzige hier", so Blok, "Bilder von Kindern, die nichts als Krieg in ihrem Leben kennen, sollten niemanden unberührt lassen."
Die Niederlanden konnten im UN-Sicherheitsrat nicht überzeugen
Mit diesem Appell hat Blok gehofft, den UN-Sicherheitsrat zu überzeugen. Dieser kann einstimmig beschließen, Menschenrechtsverletzungen wie sie das syrische Regime unter Präsident Baschar al Assad begangen haben soll, vor den ICC zu bringen, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Weil Syrien kein Mitglied des ICC ist, kann der Strafgerichtshof nur dann ermitteln, wenn der UN-Sicherheitsrat ihn dazu auffordert. Doch wie erwartet legte Russland, das hinter Assads Regime steht, dagegen sein Veto ein.
Aber, so Blok heute: "Wir haben einen zweiten Weg gefunden, Damaskus zur Verantwortung zu ziehen. Über einen Vertrag, den auch Syrien unterschrieben hat: die Anti-Folter-Konvention von 1984."
Darin verpflichten sich die Staaten, nicht zu foltern. Und in dieser Konvention haben sie auch abgesprochen, dass sie sich gegenseitig zur Rechenschaft ziehen können, wenn einer der Staaten sich nicht daran hält.
Genau das haben die Niederländer Ende September getan, mit einem diplomatischen Schreiben, das sie bei der syrischen Botschaft in Genf abgegeben haben. Darin werfen sie Damaskus formell vor, sich der Folterungen schuldig gemacht zu haben, und fordern ein Ende der Verbrechen: Assad müsse die Folterer verurteilen lassen und die Opfer entschädigen.
Ermittlungen am Internationalen Gerichtshof möglich
Als Basis soll Beweismaterial dienen, das die Niederlande seit 2017 zusammen mit anderen Ländern gesammelt haben: Aussagen von Augenzeugen, Gutachten, Filme und Fotos. Assad könne nicht länger alles abstreiten und behaupten, es gebe keine Beweise. "Die haben wir jetzt", so jedenfalls Blok.
Ob Damaskus auf das Schreiben reagiert hat, ist offen; hinter den Kulissen laufen diplomatische Gespräche zwischen Den Haag und Damaskus. Sollten sie scheitern, wäre der Weg für ein gerichtliches Verfahren frei – in diesem Falle vor dem Internationalen Gerichtshof im Haager Friedenspalast, dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen, erklärt Marieke de Hoon, Assistenz-Professorin für internationales Recht an der Freien Universität Amsterdam:
"In Artikel 30 der Anti-Folter-Konvention steht, dass Staaten, wenn Gespräche zu nichts führen, den Fall dem internationalen Gerichtshof vorlegen können. Auch damit hat sich Syrien bei der Ratifizierung dieses Vertrages einverstanden erklärt!"
Das Urteil des internationalen Gerichtshofs ist bindend. Er verhängt keine Strafen gegen einzelne Angeklagte, sondern schlichtet Konflikte zwischen Staaten.
Blok: "Wir lassen nicht locker"
Damaskus könnte das Urteil zwar ignorieren. Aber sollte der Hof zu dem Schluss kommen, dass sich die syrische Regierung der Folterungen schuldig gemacht hat, dann würde das in jedem Falle Anerkennung für die Opfer bedeuten, so de Hoon.
Doch bis dahin können Jahre vergehen, wie auch Außenminister Blok weiß – und erinnert an das Schicksal der kleinen Nur, deren Porträt seit 2017 in seinem Arbeitszimmer hängt: "Mit diesem Schritt geben wir ein Signal ab – nicht nur an Assad, sondern an alle, die auf der verkehrten Seite stehen. Wir lassen nicht locker. Der Krieg in Syrien darf kein vergessener Krieg werden."