Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf ein Papier, das von einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Kampagnen-Vereins "Campact" erstellt worden sei. Demnach verstößt der Steuerzahlerbund gegen das Gebot des Verzichts auf "Beeinflussung der politischen Willensbildung im Sinne eigener Auffassungen", die eine Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit darstelle. Als Beispiele würden regelmäßig geäußerte "konkrete Umsetzungsforderungen an die Politik" sowie "einseitige Lösungsvorschläge" angeführt, die die Grenzen zulässiger politischer Betätigung für gemeinnützige Organisationen überschreiten würden.
Vom Bund der Steuerzahler selbst lag zunächst keine Stellungnahme zu den in dem Bericht angeführten Vorwürfen vor.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.