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Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Kinderehen sollen noch in diesem Jahr verboten werden

Seit mehr als einem Monat berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über ein Stopp der Kinderehen, nun scheint Bewegung in das Thema zu kommen: Die Große Koalition wolle "religiöse Trauungen" von unter 18-Jährigen verbieten, kündigte CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth an - noch in diesem Jahr.

    Unter den minderjährig Verheirateten waren deutlich mehr Mädchen als Jungen.
    Unter den minderjährig Verheirateten waren deutlich mehr Mädchen als Jungen. (picture alliance / dpa / S. Sabawoon)
    Islamischen Geistlichen soll es künftig nicht mehr möglich sein, in Deutschland Kinder zu verheiraten. Das Verbot würde zwar für alle Religionen gelten. Harbarth zufolge wäre es für die beiden großen christlichen Kirchen aber kaum von Bedeutung. "Die evangelische und die katholische Kirche sagen uns: Nach ihren Erhebungen gibt es bei ihnen in Deutschland keine Eheschließungen unter 18 Jahren", sagte der CDU-Fraktionsvize, der sich schon länger für das Thema einsetzt, den "Stuttgarter Nachrichten".
    Ein entsprechendes Verbot soll ihm zufolge noch in diesem Jahr von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD im Bundestag beschlossen werden. Das Schließen von Kinderehen könnte demnach in Deutschland künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. "Man muss das möglicherweise auch mit einer Sanktion belegen", sagte Harbarth.
    Seit Anfang September gibt es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema. Zum Auftakt der Tagungen erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Zwangsehen dürften nicht geduldet werden. Entsprechende Schutzmechanismen für Betroffene müssten in Gang gesetzt werden. Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Katja Dörner warnte allerdings vor "Schnellschüssen".
    Zahl von Kinderehen ist deutlich gestiegen
    Hintergrund der Debatte ist die im Zuge der starken Zuwanderung von Muslimen deutlich gestiegene Zahl von Kinderehen in Deutschland - inzwischen leben nach jüngsten Erhebungen 1.475 verheiratete Kinder und Jugendliche hier.
    Laut den Zahlen des Innenministeriums aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion handelt es sich in den meisten Fällen um Syrer (664 Fälle), Afghanen (157), Iraker (100 Fälle) und Bulgaren (65). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1.152 deutlich mehr Mädchen als Jungen, 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren waren (bis Ende Juli) im Ausländerzentralregister als "verheiratet" gespeichert.
    Bislang in Ausnahmefällen erlaubt
    In Deutschland sind Ehen derzeit grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit erlaubt, in Ausnahmefällen aber schon mit 16 Jahren. Auch im Ausland geschlossene Ehen sollen dem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" zufolge nur noch anerkannt werden, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung erwachsen waren. Bislang wurden eine solche Ehe grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach dem religiösem oder bürgerlichem Recht im Heimatstaat rechtsgültig ist; ein entsprechender Fall in Bamberg hatte im Sommer für Schlagzeilen gesorgt.
    Wenn jedoch ein Ehepartner jünger ist als 14 Jahre und damit laut deutschem Recht als Kind und besonders schutzbedürftig eingestuft wird, können sich deutsche Instanzen bereits heute auf einen Verstoß gegen die "öffentliche Ordnung" berufen und die Ehe dementsprechend nicht anerkennen.
    (bor/fwa)