Bayern
BUND scheitert mit Klage gegen Wiederhochfahren von Reaktor Garching II

Die Umweltschutzorganisation BUND ist vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit einer Klage gegen das Wiederhochfahren des Forschungreaktors Garching II gescheitert.

19.06.2024
    Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II auf dem Gelände der Technischen Universität München. Ein weißes gebäude mit einem höheren, fast fensterlosem Gebäude im Hintergrund und Bäumen im Vordergrund.
    Der Garchinger Forschungsreaktor FRM II auf dem Gelände der Technischen Universität München (Peter Kneffel / dpa / Peter Kneffel)
    Wie das Gericht mitteilte, soll die Urteilsbegründung zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Der Forschungsreaktor im Norden Münchens wird mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der BUND hatte geklagt, weil dort dort noch nicht wie in der Betriebsgenehmigung vorgesehen auf niedrig angereichertes Uran umgestiegen wurde. Nach Angaben der Betreiber war dies bislang technisch nicht möglich, inzwischen aber schon. Die Umstellung soll demnach im kommenden Jahr angegangen werden. Derzeit steht der Reaktor unter anderem wegen Reparaturarbeiten still; er soll 2025 wieder hochgefahren werden.
    Der Wissenschaftliche Direktor des Reaktors, Pfleiderer, äußerte sich erfreut über die Gerichtsentscheidung. Er sagte, damit könne eine für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden. Bayerns Wisssenschaftsminister Blume sprach von einer Entscheidung für die Wissenschaft und gegen Ideologie.
    Diese Nachricht wurde am 19.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.