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Verkehr
Bund zahlt Betreiber 243 Millionen Euro Schadenersatz für gestoppte Pkw-Maut

Im Streit um Schadenersatz für die gestoppte Pkw-Maut in Deutschland gibt es eine Einigung.

    Ein Verkehrsschild weist die Autofahrer auf einer Autobahn auf die Mautpflicht hin.
    Die Pkw-Maut wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof gekippt. (Jens Büttner / zb / dpa / Jens Büttner)
    Wie das Unternehmen "Kapsch" in einer Börsen-Pflichtmitteilung bekanntgab, wurde in einem Schiedsverfahren eine Zahlung des Bundes von 243 Millionen Euro vereinbart. Das Geld wird demnach an das Unternehmen Autoticket gezahlt, das "Kapsch" - einem österreichischen Mautbetreiber - und dem deutschen Unternehmen "Eventim" gehört, und das die Maut ursprünglich erheben sollte. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" haben das Bundesverkehrsministerium und der Haushaltsausschuss des Bundestages der Einigung bereits zugestimmt.

    Wissing: Maut war schwerer Fehler

    Bundesverkehrsminister Wissing sprach von einer "bitteren Summe". Der Bund habe aber Schadensbegrenzung betrieben, da ursprünglich über 700 Millionen Euro Schadenersatz im Raum gestanden hätten. Der FDP-Politiker nannte die Maut einen "schweren Fehler". Er kritisierte, dass der damalige Ressortchef Scheuer von der CSU die Verträge mit den Betreibern schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Maut unterschrieben hatte. Der Linken-Abgeordnete Perli sprach von einer "schlimmen und teuren Nachricht".

    EuGH sah ausländische Fahrzeughalter benachteiligt

    Die Maut war vor allem von der CSU gefordert worden und sollte ursprünglich im Jahr 2016 eingeführt werden. Geplant war, dass sowohl deutsche als auch ausländische Fahrzeughalter die Maut zahlen, die deutschen das Geld aber über einen Freibetrag bei der KfZ-Steuer zurückerhalten. Der Europäische Gerichtshof sah dadurch ausländische Fahrzeughalter benachteiligt und kippte das Vorhaben im Jahr 2019. Minister Scheuer kündigte daraufhin die Verträge mit den beiden Unternehmen, die deshalb Schadenersatz verlangten.
    Diese Nachricht wurde am 05.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.