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Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Verhandlungsgeschick darf gleiche Bezahlung nicht aushebeln

Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mit besserem Verhandlungsgeschick begründen. Eine Arbeitnehmerin hatte aus diesem Grund geklagt - und nun vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen.

Bernhard, Henry |
Eine Frau zählt ihre Geldscheine ihrem Portemonnaie.
Gleiche Bezahlung ist keine Verhandlungsache, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)