Archiv
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Verhandlungsgeschick darf gleiche Bezahlung nicht aushebeln
Arbeitgeber dürfen Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mit besserem Verhandlungsgeschick begründen. Eine Arbeitnehmerin hatte aus diesem Grund geklagt - und nun vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen.