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Urteil
Bundesfinanzhof: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern.

    Ein Wappen mit dem Bundesadler ist am Bundesfinanzhof zu sehen.
    Der Bundesfinanzhof in München (picture alliance / dpa / Sven Hoppe)
    Das entschied der Bundesfinanzhof. Dem Urteil zufolge sind virtuelle Währungen Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden. Die Gewinne unterliegen demnach als private Veräußerungsgeschäfte dem Einkommensteuergesetz.
    Der Kläger hatte zwar 3,4 Millionen Euro Profit aus privaten Krypto-Geschäften dem Finanzamt gemeldet, sich dann aber gegen die Besteuerung gewehrt.
    Diese Nachricht wurde am 28.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.