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Klage abgewiesen
Bundesfinanzhof hält Soli für Besserverdienende für rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof hält den Solizuschlag in der Form von 2020 nicht für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hätte weiter hohe Ausgaben für den Aufbau Ost, die er durch diese Sonderabgabe decken darf. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.
