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Klage abgewiesen
Bundesfinanzhof hält Soli für Besserverdienende für rechtmäßig

Der Bundesfinanzhof hält den Solizuschlag in der Form von 2020 nicht für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hätte weiter hohe Ausgaben für den Aufbau Ost, die er durch diese Sonderabgabe decken darf. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.

Watzke, Michael | 30. Januar 2023, 12:25 Uhr
Schriftzug "Solidaritätszuschlag" auf einer Lohnabrechnung, drumrum Euromünzen.
Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, wie die Münchner Richter entschieden haben. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen. (dpa / Jens Büttner)