Beihilfe zum Massenmord
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der BGH verwarf die Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. 

    20.12.2022, Schleswig-Holstein, Itzehoe: Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht.
    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine frühere KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt (Archivbild). (Christian Charisius / dpa / Pool / dpa / Christian Charisius)
    Damit ist die Entscheidung jetzt rechtskräftig. Der BGH bestätigte die Einschätzung, dass die Angeklagte durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat.
    Als junge Frau hatte sie von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des KZ Stutthof gearbeitet. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen. Mehr als 60.000 Menschen, vor allem Juden, wurden in Stutthof ermordet.
    Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.
    Diese Nachricht wurde am 20.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.